http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-01/0132
miuisüutrö „ileutfrtie Jägerfdiaft"
flmtltdic Bekanntmachungen
Der Rddisjägcrmcipcr
Sin fcte 3ager ber fcmtföett Offmarf!
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gerürft in bie .Ipeimaf, in tit grefje beutfcbe 3°9rrf£^af*- 3^1 kegni£e Gucb. mit brm alten beutjaSen
jägergrug «TSaibmannfbeil". 3et) bin ficber, bog 3br, bie 3br fiet« beutfct) empfunben unb auf
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fdjaft" fein unb immer bleiben irerbet.
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©ebiet beutjcbe 2lrt unb bentfctje iluffaijung jum Jittbt tVmnicn feilen, irirb uicbf rntfäiifrbt trerben.
Sjeil unferem ^tibrtt!
.^ermann Gering,
3iri<f>rjägermriitrc
Abb. 13: Regimetypische Grußadresse zur Gleichschaltung
quent, nötigenfalls mit Gewalt, durchsetzte. Die deutsche Jägerschaft und die Österreichs
wurde total gleichgeschaltet. Dies ging so weit, daß dasTragen einheitlicher Uniformen
gewünscht wurde.
Neu geschaffen wurde die Position des Kreisjägermeisters durch Order vom 3. Dezember
1935. der Weisungen der überregionalen Jagdorganisation vor Ort umzusetzen
hatte. Dem folgten alsbald entsprechende Dienstanweisungen für die Jagdschutzbeamten
, die in den Stand von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft für den Bereich von
Jagddelikten versetzt wurden.
Die Gesamtgliederung der Jagdorganistion im Dritten Reich sah folgendermaßen
aus:
L Der Reichsjägermeister (zugleich Reichsforstmeister)
2. Der Landesjägermeister
3. Der Gaujägermeister
4. Der Kreisjägermeister
Dieses Ordnungsprinzip wurde auch nach dem Krieg in ähnlicher Weise aufrechterhalten
, da es sich in der Praxis bewährt hatte. Mit dem nunmehr föderalistisch ausgerichteten
Jagdrecht als Landesrecht, bei einem Rahmen durch Bundesrecht, sind die
Jäger heute in den Bundesländern wie folgt organisiert:
L Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) als Dachorganisation der Landes-
jagdverbände, Sitz in Bonn.
2. Der Landesjägermeister, an der Spitze des Landesjagdverbandes.
3. Die Bezirksjägermeister, an der Spitze der Kreisjägermeister im Reg. Bezirk.
4. Die Kreisjägermeister, an der Spitze der organisierten Jäger auf der Ebene
des Landkreises.
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