Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 1.1989
Seite: 130
(PDF, 33 MB)
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miuisüutrö „ileutfrtie Jägerfdiaft"

flmtltdic Bekanntmachungen

Der Rddisjägcrmcipcr

Sin fcte 3ager ber fcmtföett Offmarf!

2)ureb, bie entfcbjeffrne 3Vif unferrt Jübrrrs unb burd) (5ure Xrtue fiiib J^flerrticbs 3^9tc tmi
gerürft in bie .Ipeimaf, in tit grefje beutfcbe 3°9rrf£^af*- 3^1 kegni£e Gucb. mit brm alten beutjaSen
jägergrug «TSaibmannfbeil". 3et) bin ficber, bog 3br, bie 3br fiet« beutfct) empfunben unb auf
beufjdx 2Irt gejagt babf, freue unb iu£>rrläf(ige JITitglieber bes CReiefwbuiibei ,2)eut(eBe 3°9fc*
fdjaft" fein unb immer bleiben irerbet.

JJüt bie jabTreicbrn iVrreife (?nrer freuen üfnbänglirbf'rif, bie mir gerabe in beu [e*,fen Jagen
au« (Suren [Reiben jugrgangen jmb, banfe icb (?ucb. fcuer Jj'rrtranen, baä mm an<b auf jngblicbrm
©ebiet beutjcbe 2lrt unb bentfctje iluffaijung jum Jittbt tVmnicn feilen, irirb uicbf rntfäiifrbt trerben.
Sjeil unferem ^tibrtt!

.^ermann Gering,
3iri<f>rjägermriitrc

Abb. 13: Regimetypische Grußadresse zur Gleichschaltung

quent, nötigenfalls mit Gewalt, durchsetzte. Die deutsche Jägerschaft und die Österreichs
wurde total gleichgeschaltet. Dies ging so weit, daß dasTragen einheitlicher Uniformen
gewünscht wurde.

Neu geschaffen wurde die Position des Kreisjägermeisters durch Order vom 3. Dezember
1935. der Weisungen der überregionalen Jagdorganisation vor Ort umzusetzen
hatte. Dem folgten alsbald entsprechende Dienstanweisungen für die Jagdschutzbeamten
, die in den Stand von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft für den Bereich von
Jagddelikten versetzt wurden.

Die Gesamtgliederung der Jagdorganistion im Dritten Reich sah folgendermaßen
aus:

L Der Reichsjägermeister (zugleich Reichsforstmeister)

2. Der Landesjägermeister

3. Der Gaujägermeister

4. Der Kreisjägermeister

Dieses Ordnungsprinzip wurde auch nach dem Krieg in ähnlicher Weise aufrechterhalten
, da es sich in der Praxis bewährt hatte. Mit dem nunmehr föderalistisch ausgerichteten
Jagdrecht als Landesrecht, bei einem Rahmen durch Bundesrecht, sind die
Jäger heute in den Bundesländern wie folgt organisiert:

L Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) als Dachorganisation der Landes-
jagdverbände, Sitz in Bonn.

2. Der Landesjägermeister, an der Spitze des Landesjagdverbandes.

3. Die Bezirksjägermeister, an der Spitze der Kreisjägermeister im Reg. Bezirk.

4. Die Kreisjägermeister, an der Spitze der organisierten Jäger auf der Ebene
des Landkreises.

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