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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
51.1989, Heft 2.1989
Seite: 58
(PDF, 34 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1989-02/0060
chung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen soll in engem Einvernehmen mit
Gendarmerie und Polizei erfolgen, wobei besonders auf Kontrolle der Ausflügler. Begehung
der Märkte. Zeitungsberichte über abgeschossene Tiere sowie Bekämpfung der '•Wanderunsitten
'* hingewiesen wird.

Als 3. Aufgabenkreis der Bezirksnaturschutzstellen nennt der Minister Anregung. Belehrung
und Werbung im Sinne des Naturschutzgedankens: dabei ist die Rede von Vorschlägen
an die Landesnaturschutzstelle über Einrichtung von Naturschutzgebieten oder über Abänderung
oder Ausgestaltung der Naturschutzbestimmungen und Abgabe von Gutachten in
Naturschutzangelegenheiten. Aufgezählt werden ferner Fühlungnahme mit Behörden und
Vereinen, deren Tätigkeit Naturschutzinteressen berührt, Belehrung und Ausbildung der
Polizeiorgane, des Forst- und Feldhutpersonals in Naturschutzfragen sowie die Verbreitung
des Naturschutzgedankens in der Öffentlichkeit und insbesondere in der Schule durch
Veröffentlichung von Aufsätzen. Warnungen. Veranstaltung von Vorträgen und Exkursionen,
Verteilung von Flugblättern und Material zu Unterrichtszwecken, schließlich auch die
Veranstaltung von Naturschutztagen. Dem Geschäftsführer der Bezirksnaturschutzstelle w ird
aufgegeben, jährlich der Landesnaturschutzstelle Bericht zu erstatten.

Für die persönliche Zusammensetzung der Bezirksnaturschutzstellen wird vorgesehen, daß
in der Regel der Landrat den Vorsitz übernimmt und daß ihnen Vorstände der Forst-, Bau- und
Domänenämter angehören sowie eine Anzahl sachkundiger, zuverlässiger Privatpersonen, die
sich für Naturschutzaufgaben ehrenamtlich zur Verfügung stellen, besonders aus den Kreisen
des Landesvereins für Naturkunde und Umweltschutz, des Landesvereins Badische Heimat,
des Schwarzwaldvereins und der Bergwacht: auf einen Vertreter der Lehrerschaft aus dem
Bezirk wird besonderer Wert gelegt.

Landeskommissär Schwörer in Freiburg ermahnte am 22. Mai 1928 die Landräte, selbst den
Vorsitz in den Bezirksnaturschutzstellen zu übernehmen, nachdem einige der Landräte
Bedenken geäußert hatten wegen ihrer bereits zu großen dienstlichen Inanspruchnahme.

So wurde auch für den Bezirk Müllheim eine Bezirksnaturschutzstelle errichtet. Landrat
Schmidt übernahm den Vorsitz. Geschäftsführer wurde Dr. Ernst Scheffelt in Badenweiler, der
sich in Naturschutzangelegenheiten schon seit einiger Zeit einen Namen gemacht hatte.

Zu Mitgliedern wurden bestellt:
Hauptlehrer Wilhelm, Schweighof (dieser war zunächst als Geschäftsführer vorgeschlagen,
verzichtete aber, als Dr. Scheffelt sich bereit erklärte)
Photograph Fr. Glaubrecht. Müllheim
Professor Wendling. Müllheim

Hauptlehrer Kayser. Müllheim (der seine Erklärung, das Amt anzunehmen, mit dem Zusatz
versah: "wenn Sie gewillt sind, mit einem Skeptiker zusammenzuarbeiten")
Hauptlehrer Kammerer. Müllheim
Hauptlehrer Eiermann, Neuenburg

ferner die jeweiligen Vorstände der Forstämter Oberweiler, Kandern und Sulzburg, des
Bezirksbauamts Lörrach, des Domänenamts Freiburg und des Kreisschulamts Lörrach.

Später kam noch Apotheker Fohmann aus Schliengen als Fachberater für Botanik hinzu.

Über eine Sitzung der Bezirksnaturschutzstelle am 1. Mai 1929 berichteten ausführlich die
"Markgräfler Nachrichten". Von Teilnehmern wurde zum Ausdruck gebracht, daß die
Verordnungen über den Naturschutz nur ein notwendiges Übel seien, weil die Menschen nicht
einsichtig genug wären, die Natur unberührt zu lassen. Viele schwerwiegende Eingriffe in die
Tierwelt aus Gewinnsucht wurden gerügt. z.B. das Töten von Fröschen und Fangen von
Eidechsen und Maulwürfen: in Gegenden, wo sich Zigeuner lange aufhalten, sei der Igel fast
vertilgt. Hinsichtlich des Landschaftsschutzes wurde angeregt, auch besonders interessante
Gebiete um Neuenburg und den Nonnenmattweiher zu berücksichtigen.

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