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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 52
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0054
immer wieder unsere Heimat erwähnt ist". Außerdem hatte Dr. Scheffelt sich wegen früherer
Unterlagen an Professor Auerbach bei der Landesnaturschutzstelle in Karlsruhe gewandt, der
aber am 30. Juli 1936 antwortete, er besitze keinerlei Akten über den Bezirk, wobei er
bemerkte: "Seit der Aera Hättich habe ich von dort überhaupt kaum etwas gehört".

Dem Ministerium in Karlsruhe berichtete man, daß die Aufstellung der vorläufigen Listen
"sehr viel Mühe gemacht hat, da im Amtsbezirk Müllheim auf dem Gebiet des Naturschutzes
bisher verhältnismäßig wenig Vorarbeit geleistet worden ist".

Am 19. Oktober 1936 unternahmen der badische Kultusminister Wacker und Professor
Auerbach eine Begehung durch den Bezirk Müllheim, wobei sie sich die als schutzwürdig
vorgeschlagenen Objekte an Ort und Stelle erläutern ließen. Dabei wurde auch geklärt, daß die
Bestimmung der Naturschutzgebiete vom Ministerium in dessen eigener Zuständigkeit
weiterbearbeitet und entschieden wird, desgleichen die Festlegung und Abgrenzung der
geschützten Landschaftsteile; dagegen war das Bezirksamt für die Bestimmung der Naturdenkmäler
selbst zuständig.

Anhand der Vorarbeiten des vorbereitenden Ausschusses konnte Dr. Fischer, kaum zwei
Monate nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer der Bezirksnaturschutzstelle, am 28.
Januar 1937 die von der Naturschutzstelle verabschiedeten Vorschlagslisten dem Landrat
Ribstein übergeben; sie umfaßten nun auch die Vorschläge des Bezirksamts Staufen für die
Teile des Amtsbezirks Staufen, die im Zuge der Verwaltungsumgliederung im Jahr 1936 dem
Amtsbezirk Müllheim (nunmehr "Landkreis Müllheim") zugeschlagen worden waren. Auch
Teile des Amtsbezirks Lörrach kamen damals zum neuen Kreis Müllheim, vorwiegend
Kandern und das obere Kandertal; die für diesen Teilbereich anfallenden Arbeiten und
Vorschläge konnten erst im Jahr 1939 in Angriff genommen werden.

Die Vorschlagslisten von 1937

Die folgende Zusammenstellung gibt den Inhalt der Vorschlagslisten von 1937 wieder,
ergänzt durch Bemerkungen, die das Kulturbauamt Freiburg zu den Akten gegeben hat und die
bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt wurden, sowie durch Hinweise auf die später
getroffenen Entscheidungen über die einzelnen Vorschläge:

Vorschläge für Naturschutzgebiete

1. Rheinwaldungen im gesamten Amtsbezirk

Landschaftlich charakteristisch, botanisch interessant. Für schutzwürdig gehalten wurde
die Altrheinlandschaft von Neuenburg bis zum Schulmeisterkopf südwestlich von Steinenstadt
wegen des Landschaftbildes und der Pflanzen- und Tierwelt. Jeder Eingriff in die
Bodengestaltung (Kies- und Schottergewinnung!) und jede Bautätigkeit solle unterbleiben
. Schutz der Hecken am Hochgestade zwischen Neuenburg und Steinenstadt (Vogelschutz
).

Ergebnis: Verordnung über das Naturschutzgebiet "Rheinwald Neuenburg" vom 8.4.1968
mit näherer Begründung u.a.: Schotterflächen im Grundwasser-Absenkungsgebiet der
Rheinaue, bestockt mit einem Sanddorn-Trockengebüsch, als Reste des einstigen Auwaldes
einzelne Exemplare von Ulmen, Eichen und Pappeln.

Ergänzend: Landschaftsschutzgebiet ("Rheinvorland II" auf Gemarkung Bellingen (Verordnung
vom 10.3.1983) - Erhaltung eines Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung
als Ergänzung der geschützten Flächen auf französischer Seite.

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