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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 55
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0057
4. "Krumme Eiche" am "Verbotenen Holz"

(bei Gennenbach nördlich von Niedereggenen)

5. Dicke Eiche ("Luiseneiche") zwischen Lipburg und Baden weder

6. "Nikolauseiche" im Eichwald bei Müllheim

7. Luginsland-Linde südw. von Müllheim

8. Linde bei St. Johannisbreite (soll 1848 gepflanzt worden sein)

9. Alte Linde und Nußbaum in Verbindung mit Kapelle in Schliengen an der Straße
nach Bellingen

10. Ginkgo biloba (fruchtender) im Anwesen Fritz Blankenhom in Schliengen

11. Felspartie im Pfarrwald von Badenweiler (falls nicht der Pfarrwald zum Naturschutzgebiet
erklärt wird)

12. Felspartien im Klemmbachtal östlich von Schweighof

13. Felspartie im Zuge des Quarzriffes von Badenweiler (Anwesen Roselius) bis
Sehringen ("Alter Mann" usw.)

14. Sämtliche Dorflinden

15. Sämtliche hochstämmigen Bäume auf den Friedhöfen

16. Die Pappeln am Rheinufer (Nach Ansicht des Ausschusses ist ein Schutz bedeutungslos
, da die Pappeln infolge der Senkung des Grundwasserspiegels eine nach
der andern dürr werden.)

17. Kanadische Pappeln beim Brückle. Buggingen

18. Kastanien westlich der Bahnlinie beim Bahnhof Müllheim

19. Kleiner Waldsee bei Hausbaden

20. Sog. Sedansplatz mit einzelnen Eichen nördlich von Muggardt und östlich von
Laufen.

Soweit der Inhalt der Vorschläge, wie sie zu Ende des Jahres 1936 vorlagen. Anzumerken
ist dazu, daß es über die Einordnung als Naturschutzgebiet, geschützter Landschaftsteil oder
Naturdenkmal offenbar noch keine klaren Vorstellungen gab.

Über den Stand der Bearbeitung im Jahr 1939 findet der Leser weiter unten eine Aufstellung
sowie eine Darstellung der Naturschutzangelegenheiten im Kandertal. die erst 1939 in Arbeit
genommen werden konnten. Nicht in die Müllheimer Vorschlagslisten aufgenommen war das
Landschaftsschutzgebiet Kandertal. für das die Federführung beim Bezirksamt Lörrach lag: es
umfaßt als "eine der schönsten Tallandschaften der oberen Markgräfler Vorbergzone" das Tal
von Binzen aufwärts bis einschließlich der Stadt Kandem und wurde durch eine Verordnung
vom 13.1.1938 geschützt.

Der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle noch zwei andere Objekte erwähnt, die in
den Vorschlägen von 1936 noch nicht enthalten waren:

Das Landschaftsschutzgebiet Blauen, geschützt durch Verordnung vom 22.8.1983; es
erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Kandern. Malsburg. Marzeil und Schliengen; sein
Zweck ist "die Erhaltung der großflächigen, weitgehend natürlichen Mischwaldgesellschaften
und durch mittelalterliche Rodungen entstandenen Grünflächen, die über Jahrhunderte durch
Weidebetrieb offengehalten wurden: einzigartige Erholungslandschaft".

Das Naturschutzgebiet Innerberg (Gemeinde Badenweiler), geschützt durch Verordnung
vom 28.11.1983 zwecks "Erhaltung eines Lebensraumes für eine Vielzahl seltener und vom
Aussterben bedrohter Pflanzenarten. Pflanzengesellschaften und Tierarten".

Dem Leser, der die große Zahl der 1936 und in den bis 1939 folgenden Jahren eingebrachten
Vorschläge vergleicht mit dem Ergebnis, d.h. mit der Zahl der dann tatsächlich nach den
Bestimmungen des Naturschutzgesetzes verwirklichten Schutzmaßnahmen, mag dieses Er-

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