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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 59
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0061
Naturschutz contra Außenwerbung

Wie schon im ersten Teil dieses Aufsatzes gezeigt, sah man in Baden bereits seit Beginn der
zwanziger Jahre in der sich ausbreitenden Außenreklame ein das Orts- und Landschaftsbild
schädigendes Unwesen. Das neue Naturschutzrecht bot jetzt bessere Voraussetzungen, um
Auswüchse zu verhindern. Werbung durch auf Dauer angebrachte Tafeln und Schilder in Ortschaften
und freier Landschaft bedurfte nun vorheriger Genehmigung der Bezirksbehörde:
andernfalls wurde die Beseitigung angeordnet.

Ein Hauptproblem dabei waren die zahlreicher werdenden Tankstellen an den Ortseinfahrten
und Verkehrsstraßen mit aggressiver Werbung. Das Bezirksamt Müllheim setzte die
Beseitigung von großen Schildern und Plakaten durch an einer Tankstelle in Buggingen und
an drei Tankstellen in Schliengen: den Einspruch einer Mineralölgesellschaft, die sich auf ein
"gerechtfertigtes Werbebedürfnis" berief, wies es zurück, weil "eine Häufung von Reklameschildern
, wie sie bisher vorhanden war. in der unmittelbaren Umgebung des Dorfplatzes von
Schliengen untragbar ist".

In einem "Streckenbericht" des "Werberats der Deutschen Wirtschaft", der dem Bezirksamt
Müllheim im September 1938 zuging, waren zahlreiche Reklameschilder beanstandet. Die
Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich die Schilder befanden, wurden veranlaßt, diese
zu beseitigen.

Eine beantragte Genehmigung für eine große Werbetafel des Kurhauses Bad Sulzburg an
der Straße bei Heitersheim lehnte das Amt ab.

im letzten Jahr vor dem Krieg

1939 bereitete man eine neue Kreisbauordnung für den Landkreis Müllheim vor, welche die
Anliegen des Naturschutzes besonders berücksichtigen sollte: die verschiedenen gemeindlichen
und bezirklichen Vorschriften zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sollten
eingearbeitet werden. Dieses Vorhaben wurde wegen des Kriegsausbruchs dann in die
Schublade gelegt und erst 1957 wieder aufgegriffen.

Die verwaltungsmäßige Weiterbehandlung der im Anschluß an die Besichtigungsfahrt am
19. Oktober 1936 im Grundsatz beschlossenen Naturschutzvorhaben war ins Stocken geraten.
Am 9.3.1939 mahnte das Kultusministerium in einem Schreiben an den Geschäftsführer der
Bezirksnaturschutzstelle, von diesen Vorhaben sei bis jetzt nur der geringste Teil verwirklicht.
Daraufhin berichtete der Landrat am 26.4.1939 an die Landesnaturschutzstelle, die Bearbeitung
der Naturschutzangelegenheiten habe bedauerlicherweise eine Verzögerung erfahren.
Die Gründe seien Arbeitsüberlastung während der "Spannungszeit" im Herbst 1938 sowie
mehrfacher Militärurlaub und zweimaliger Wechsel des Sachbearbeiters. Der jetzige Sachbearbeiter
habe "die Naturschutzangelegenheiten in Angriff genommen" und hoffe, einen
wesentlichen Teil der Arbeiten im Laufe des Sommers abschließen zu können. In dem
Schreiben folgt eine kurze Übersicht über den Stand der verschiedenen Verfahren:

1. Naturschutzgebiet "Belchen"

"Schauinsland"
"Auf der Eckt".

Die Bearbeitung ist hier abgeschlossen. Die entsprechenden Verordnungen sind
bisher noch nicht ergangen.

2. Geschützter Landschaftsteil zwischen Wiedener Eck und Trubelsmattkopf.
Das Verfahren ist abgeschlossen. Diesbezügliche Verordnung wurde bereits am
21.1.1937 erlassen.

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