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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 117
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0119
die Zeit zwischen zwei Sitzungen bewilligt: findet eine Sitzung zur festgesetzten Zeit nicht
statt, so wird das Erheben von Steuern eingestellt. Alle Gesellschaftsklassen sollen ohne
Unterschied zu den Lasten des Königreichs im Verhältnis ihres Besitzes beitragen. Ein Gesetz
soll die Freiheit der Bürger gewährleisten, indem es verbietet, jemanden zu verhaften oder
einzusperren, unter welchem Vorwand dies auch geschehe. Demzufolge soll jeder königliche
Haftbefehl (lettre de cachet) untersagt und wirkungslos sein.

In einer freien Nation soll auch die Presse frei sein. Es soll deshalb jegliche Zensur und jede
dem Druck vorangehende Prüfung einer Schrift abgeschafft werden.

Es soll eine detaillierte Übersicht über die Finanzlage und über das Defizit und seine wahren
Ursachen verlangt werden. Der Dritte Stand soll den König bitten, die Verfügung aufzuheben,
die ausschließlich Männern des Adels die Ernennung zum Offizier ermöglicht. Die Abgeordneten
sollen in sehr engem Kontakt mit ihren Wählern bleiben und sich auf keine Weise von
deren Instruktionen entfernen. Im Falle, daß die zwei privilegierten Stände die doppelte
Vertretung des Dritten Standes nicht annehmen würden, fordern die Hüninger Bürger ihre
Vertreter auf. sich aus den General ständen zurückzuziehen.

Aber auch hier wie anderwärts denkt niemand daran, den König zu stürzen, die Monarchie
durch eine Republik zu ersetzen. Man hofft im Gegenteil, daß Ludwig XVI. als guter Vater des
Volkes der erste sein wird, die Forderung des Dritten Standes zu unterstützen. Die Hüninger
sind überzeugt, daß der König aller Ungerechtigkeit und allen Mißbräuchen ein Ende setzen
wird, und im voraus schlagen sie vor, Ludwig XVI.. dem Vater des Volkes, ein Denkmal zu
errichten.

Die Wünsche rein lokalen Charakters nehmen in dem Hüninger Beschwerdeheft nur einen
geringen Platz ein. Die kleine Festung, die nur von ihrer Garnison lebt, wünscht, daß diese
zahlenmäßig immer ungefähr gleich stark sei. Als königliche Stadt, die verschiedene Vorrechte
genießt, wünscht Huningue, daß die Vorrechte der Städte bestätigt werden sollen. Sollte die
Zollgrenze an die Grenze des Königreichs verlegt werden (das Elsaß war bis dahin dem
Ausland gleichgestellt), so sollen Lebensmittel und Gewerbegegenstände abgabefrei bleiben.

Das Hegenheimer Heft

Das Hegenheimer Beschwerdeheft befindet sich im Gemeinde-Archiv der Ortschaft, wo wir
es 1956 entdeckten. Es wird auf dem Verzeichnis der Beschwerdehefte 1789. das von Beatrice
Hyslop angelegt wurde, nicht erwähnt.

Die Forderungen und Wünsche sind auch hier zweier Art. Die einen betreffen allgemeine
Zustände: doppelte Vertretung des Dritten Standes in den Generalständen, alle Bürger ohne
Ausnahme sollen Steuern bezahlen. Nur Steuern, die von den Generalständen bewilligt
wurden, dürfen erhoben werden, und zwar nur von einer Zusammenkunft der Stände zur
andern. Die Ämter im Gerichtswesen sollen nicht mehr käuflich sein: es soll kein Gratis-
Holztransport mehr für den Stab in den Festungen verlangt werden können.

Die andern Wünsche sind lokalen Interesses. Das Heft verlangt, daß das Elsaß durch die
Änderung der Zollgrenzen nicht betroffen werde, denn dies würde den totalen Ruin der Provinz
verursachen. Die Prozesse sollen in deutscher Sprache geführt werden, damit die Bauern den
Stand ihrer Prozesse verstehen können: die Ausgaben für den Schutz dieser Grenzprovinz
sollen nicht von dieser allein, sondern durch das ganze Königreich getragen werden.

Es ist ein Heft, an dem Bauern mitarbeiteten. Es verlangt die Anlage eines allgemeinen
Katasters für das ganze Königreich im Hinblick auf eine gerechte Festsetzung der Grundsteuer.
Der Anbau von Klee soll gefördert werden und soviel wie möglich vom Zehnten befreit sein:
die Bauern ziehen es vor. beim Unterhalt der Wege mitzuarbeiten, statt eine Abgabe zu

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