Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 1.1990
Seite: 149
(PDF, 32 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0151
bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubte. 1931 wurden auch die Bestimmungen für die
Monate November bis März gelockert, so daß man in dieser Zeit vormittags von 6 bis 9 Uhr
und nachmittags von 14 bis 19 Uhr übersetzen konnte.

In den dreißiger Jahren kam es dann zu einer längeren Unterbrechung des Fährbetriebs
wegen der herrschenden Maul- und Klauenseuche. Wann dieses Fahrverbot erlassen wurde,
geht aus den Akten nicht hervor, doch am 18. August 1938 schrieb das Straßen- und
Wasserbauamt Waldshut. daß die Sicherheit des Betriebes sowie die Anlage der Rheinfähre
gefährdet w ären und daß dieser Zustand auf die lange Unterbrechung des Fährbetriebs infolge
der Maul- und Klauenseuche zurückzuführen sei. Aus diesem Grunde haben wohl auch die
Fährbesitzer am 25. Januar 1938 das Bezirksamt Lörrach um die Genehmigung zum Betrieb
der Fähre und um die Erteilung der diesbezüglichen Fahrscheine gebeten. Als Begründung
führen die Betreiber an: "Schon von Kind auf sind wir mit dem Betrieb der Rheinfähre auf das
innigste vertraut und besitzen die Fähigkeiten und (Schreibfehler für uns') auf dem Rhein mit
jedem Boot, ob als Fähre oder Nachen zu beherrschen". Am 8. März erhalten dann folgende
Personen die Fährscheine: Gottfried Grether. Richard Grether. Ludwig Grether. Wilhelm
Kiefer. August Wetzel. Karl Friedrich Haberer. Walter Haberer. Karl Emil Haberer alt und
Karl Emil Haberer jung.

Das Ende der Rheinfähre

Die Fährbesitzer konnten sich aber nicht lange dieser Genehmigung erfreuen, denn bereits
am 29. Juni 1938 müssen sie dem Bezirksamt Lörrach mitteilen, daß ein Fährbetrieb wegen der
Hafenarbeiten bei Birsfelden-Muttenz nicht mehr möglich sei. Am 1. Juli 1938 beschwerte
sich dann auch die Gemeinde Grenzach beim Bezirksamt Lörrach, wobei ausgeführt wird, daß
durch die Ausbaggerung der Anlegestelle bei hohem Wasserstand ein vollständiges Hinterwasser
entstehe und dadurch keine Strömung für den Betrieb der Fähre mehr vorhanden sei.
Um den Fährbetrieb aufrechtzuerhalten, forderte die Gemeinde Grenzach den Bau eines
Landungsstegs durch die Unternehmer des Hafenprojektes.

Am 12. September 1938 antwortete dann der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,
daß er nicht Abhilfe schaffen könne, da die Konzession zum Betrieb der Fähre am
5. / 7. September 1878 nur unter der Bedingung gegeben worden sei. daß dadurch die Schiffahrt
und Flößerei nicht gehindert würde. Diese Konzession sei widerruflich, und außerdem müsse
die Schweiz nur für Schäden auf dem rechten Rheinufer aufkommen, und nicht auf dem linken.
Dennoch sei man aber bereit, mit den Inhabern Maßnahmen zu beraten, die den jetzt
bestehenden Zustand beseitigen könnten. Dabei wird aber betont, daß dies nur auf Kosten der
Fährberechtigten möglich sei.

Die versprochenen Maßnahmen kamen aber gar nicht mehr zur Ausführung, da der
Umschlaghafen in der Au entgegen dem ursprünglichen Projekt nach Osten hin vergrößert
worden war. Dadurch wurde eine umfangreichere Ausbaggerung des linksseitigen Rheinbettes
sowie die Verlängerung der Kaimauer weiter rheinaufwärts notwendig. Außerdem kam
dabei der ursprüngliche Anlegeplatz in die Hafenanlage zu liegen, was aber nicht zulässig war,
weil das Hafengebiet von Privatpersonen nicht betreten werden durfte.

Aus diesen Gründen mußte das Bürgermeisteramt Grenzach. das sich bei diesen Auseinandersetzungen
stets hinter die Fährbesitzer gestellt hatte und diese Verkehrseinrichtung
unbedingt erhalten wollte, am 15. Februar 1939 dem Landratsamt Lörrach mitteilen, daß der
Betrieb der Rheinfähre gänzlich aufgehoben werde. In diesem Schreiben wird auch erwähnt,
daß die Fährbesitzer von der Hafengesellschaft keine Entschädigung erhalten und diese nur auf
eigene Kosten das Fährseil entferne.

149


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01/0151