http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0096
Feldarbeit brauchten). Und: der Lehrer sollte nicht nebenbei ein Handwerk ausüben, also
einem anderen Beruf nachgehen, wie dies ebenfalls in manchen Dörfern üblich war (und
notwendig wegen des Lebensunterhaltes des Lehrers). Schließlich: die Schulaufsicht kam von
geistlicher Seite, was bis ins 19. Jahrhundert üblich (und rechtens) war, und wurde von
örtlichen Autoritäten ausgeübt.
Der Schulfonds
Gründungsurkunde des Schulfonds von 1693
Vorlage und Aufnahme: Generallandesarchiv Karlsruhe. Signatur 176/436 fol. 3
Aus dem gleichen Jahr, also 1693, stammt noch etwas Besonderes, nämlich der Schulfonds,
aus dessen Zinsen fortan ein Teil des Gehalts des Schulmeisters bestritten wurde. Er kam
dadurch zustande, daß Conrad Nagel von der Alten Schönstein, damals Inhaber des Schlosses
Entenstein und verschiedener Güter in Schliengen. zu einer Buße von 500 Gulden verurteilt
worden war. Er hatte 1680 einen Schäfer zu Tode geprügelt. Außerdem war er dazu verurteilt
worden, einen Brunnen für die Allgemeinheit bauen zu lassen (Er wurde von den Leuten
"Nagelbrünnli" genannt und besteht noch in veränderter Form vor dem Haus des Polizeipostens
in der Altinger Straße). Aus dem "Hauptgut von 500 Gulden" sollte ein jährlicher Zins
von 25 Gulden "zur Unterhaltung eines Schulmeisters zu Schliengen" entnommen werden.
Weitere Einzahlungen in diesen Fonds scheint es nicht gegeben zu haben. 1757 wird der Zins
von 25 Gulden zur Bezahlung des Schulmeisters noch genannt.
94
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0096