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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 95
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0097
Weitere Schulmeister

Einem Bericht von 1756 sind die Namen der Schulmeister ab 1690 zu entnehmen. Als erster
erscheint der schon genannte Ursus Künstler oder Kürzler . Ab 1702 war es dann Johannes
Keßler, der nach Kürzlers Tod auch das Sigristenamt übernahm. Nach dessen Tod wurde erst
sein Sohn. Jakob Keßler. Schulmeister und Sigrist. Dazwischen erscheint Johannes Baßler -
oder sollte es sich bei der Nennung um Johannes Keßler handeln, da die Namen schlecht zu
entziffern sind? -. der sich 1717 darüber beklagt, nicht alles ihm laut Vertrag Zustehende
erhalten zu haben. Nach dem Sohn Keßler wurde Franz Söhnlin als Schulmeister "gedingt".

1755 meldet der (inzwischen in Schliengen residierende) Obervogt E. von Reichenstein an
den Bischof den Tod von Franz Seelin (=Söhnlin). der zugleich Sigrist gewesen ist.

Der Streit um die Schulmeisterstelle

Verschiedenen Zeugnissen ist zu entnehmen, daß der Schliengener Schulmeister von den
Schuleinkünften allein kaum leben konnte, also auf ein weiteres Amt, nämlich das des
Sigristen angewiesen war. Da der Pfarrsatz dem Johanniterorden zu Heitersheim gehörte,
mußte dieser zur Besetzung der Sigristenstelle jeweils sein Einverständnis erklären. Diesmal
bestellte der damalige Pfarrer, der also selbst von den Johannitern eingesetzt war, einen
Sigristen, ohne die bischöfliche Seite zu fragen, die ihrerseits für den Schulmeister zuständig
war. Da die Schliengener den vom Pfarrer erkorenen Sigristen nicht wollten, bestellten sie
einen Schulmeister, ohne nun die Johanniter zu fragen. Die Ämter des Sigristen und des
Schulmeisters sollten aber dennoch gekoppelt bleiben.

Jetzt erklärte der Obervogt von Reichenstein beide Ernennungen für ungültig und schlug
einen Mann vor. der für beide Ämter geeignet sei. Da keine der beiden Seiten - also weder der
Bischof noch die Johanniter - ihre Zustimmung zu dieser Lösung gab. war ein Streit entstanden,
der sich vier Jahre lang hinzog. Dabei wurde auch der Bischof von Konstanz eingeschaltet, zu
dessen Diözese Schliengen gehörte (der Basler Bischof war nur der weltliche Herr Schlien-
gens. nicht der geistliche!) - und schließlich sogar der Papst in Rom! Dort entschied man, daß
die Johanniter recht hätten. Der Obervogt forderte die Schliengener auf, gegen diese Entscheidung
die Gerichte anzurufen. Aber diese winkten ab, weil sie durch den damals seit Jahren
laufenden Prozeß im Bannstreit schon genug Kosten hätten. "Möge einen Sigristen wählen,
wer da wolle".

Dies tat denn auch der Pfarrer, indem er Joseph Hagele zum Schulmeister/Sigristen
ernannte. Den bestellte nun der Obervogt ein und prüfte ihn auf seine Kenntnisse. Sein Bericht
an die Gemeinde ist ein vernichtendes Urteil: "Derselbe könne nicht allein keinen schönen
Bündtigen Buchstaben schreiben, sondern ganz und gar keine Orthographie im Schreiben und
Buchstabieren, und nicht einmahl die 5 Species - Zusammenzählen. Abziehen. Vervielfachen.
Teilen und Wurzelziehen - in der Rechenkunst versteht, den derselbe gar nicht in denen ihme
angegebenen geringen Exemplis hat machen können".

Diese Lehrerprüfung kann als Kulturdokument betrachtet werden. Hagele mußte ein
lateinisches und ein deutsches Diktat machen, das deutsche lautete:

"Das in dieser Ver Kehrten weit, das Glückh Keinen Bestandt in Viehlen dingen halte,
Erfahret das Menschliche Geschlecht, schier Täglich ja Stündlich, dan wie offthig sihet man
nicht das. das was hoch Erhöhet, in Blötzlich widerum vom höchsten Güpfel in den Tieffisten
Abgrund herunter Truckhet..."

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