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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 97
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0099
Lebensunterhalt verschafft". Tatsächlich kam von vier Bewerbern, die sich gemeldet hatten,
keiner, als sie die Besoldungsbedingungen erfuhren.

1759 verlangt der Fürstbischof, daß unbedingt wieder ein Schulmeister anzustellen sei. dem
auch der Sigristendienst zu übertragen ist.

Der neue Schulmeister

Schließlich wird 1760 der "gelehrte und erfahrene Informator" Johannes Breitstein aus
Straßburg angestellt. Dieser hat versprochen, seine Aufgaben "vollkommen zu erfüllen, die
Kirchendienste ohnklagbar zu versehen, die Jungens in geistlichen und weltlichen Wissenschaften
nebst der lateinischen und denen es beliebig auch der französischen Sprachen, nicht
minder Musik gewissenhaft zu instruieren".

Schliengen und Mauchen stellen nun folgende Bedingungen:

1. Schule von 7-10 Uhr und 1 - 3 Uhr zur Erlernung des Lesens, Rechnens und Schreibens
verwenden, jedes Kind, es sei arm oder reich nach seiner Capacität ohne Zärtlichkeit ohne
Ansehn der Eltern lehren. ...Jn der Kirch zu andächtigem Gebet anhalten, besonders am Freitag
die 5 Hauptstück der christlichen Lehr ausem Canisio (Katechismus) von 9 bis 10 Uhr
auswendig sprechen lassen, sodann christliche Lehr halten, am Samstag oder jeden Feierabend
das Evangelium ablesen und den Kindern erklären.

2. Wenn taugliche Knaben da sind, soll er sie nachmittags Musik lehren, den Choralgesang
fördern und wenn die Kirche mit einer Orgel versehen sein wird, solche an Festtagen zu
schlagen. Will ein Kind ein Jnstrument lernen, sonderbar das Orgelschlagen. Singen. Geigen.

3. Wenn ein Einwohner seinen Sohn die lateinische Sprach lernen (lassen wolle), solle er es
tun. abgesondert in Disch und Platz.

4. Weil es dem Schulmeister ganz unmöglich ist, alles allein zu tun, so ist es notwendig, einen
tauglichen frommen Provisoren zu halten. Jn seinen Kosten zu verpflegen.

5. Wird der Schulmeister sich nicht befremden, wenn ab und zu der Pfarrer oder einer von
der weltlichen Obrigkeit zur Jnspektion in die Schule kommt.

Da Breitenstein schon mehrere Jahre praktiziert hatte, verzichtete man auf eine Prüfung.
Wenn er aber in einer Sache versage, kann ihm sofort gekündigt werden (bei halbjähriger
Kündigung).

Und was wurde ihm für seine Tätigkeit geboten?

Als Schulmeister: Gemeinde Schliengen 13 Gulden 6 Kreuzer

in Geld Mauchen 6 Gulden 13 Kreuzer. 4 Pfennig

Schulfonds 25 Gulden

zus. etwa 45 Gulden

und von jedem Schulkind vierteljährlich 5 Kreuzer,
in Naturalien: Gemeinde Schliengen 3 Viertel Kernen

3 " Gerste
1 Saum Wein
Gemeinde Mauchen 1 Viertel Kernen

1 " Gerste

2 Saum Wein

dazu freie Wohnung und ein "Stüth"-Garten auf dem Kirchberg

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