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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 98
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0100
Als Sigrist: Von den Jahrzeitmessen (Anniversaria) 10 Guld., 18 Kr., 1 Pf.

in Geld: Für die Kirchenwäsch 6 Kreuzer

Für die Kirchenuhr zu richten 6 Gulden

Von einem Begräbnis, wenn alle drei Glocken geläutet werden

9 Kreuzer

in Naturalien: 20 Sester Keinen, 12 Sester Gerste, 12 Sester Roggen, 12 Sester Haber

Dazu die "Sigristgarben", jährlich ca. 100 Garben, die etwa 40 Sester Frucht bringen.
Schließlich das "Weynachtbrot", d.i. ein Brot von jeder Haushaltung und einen "Weggen"
von jedem "Handfröner".

Eine neue Schulordnung

Um diese Zeit - es war das Zeitalter der Aufklärung - war es auch dem Bischof sehr ernst mit
dem Ausbau der Volksschule. Für das Gebiet der Markgrafschaft gab es schon entsprechende
Schulordnungen seit 1765 bzw. 1768. So gab er am 1. Mai 1783 eine 23 Seiten starke
Druckschrift als Verordnung heraus, die "Aufstellung und Bestallung der Schulmeister in
deutschen Ämtern" betreffend (ihm unterstanden ja auch französische Gebiete im Jura, daher
diese Einschränkung).

"Wir Joseph von Gottes Gnaden Bischof zu Basel, des heiligen Römischen Reiches Fürst
geben zu vernehmen:

Wir sehen den größten Nutzen für unsere Untertanen in der Besetzung der Schulen mit
tüchtigen Lehrmeistern.
Er muß unterrichten in

Christentum, gute Sitten, Lesen, Schreiben, Rechnen und Choral.
Nun folgen 16 Artikel:

1. Jede Gemeinde kann aus der Bewerberliste 3 Namen präsentieren.

2. Der Schulmeister soll vor allem Gottesfurcht zeigen als den Anfang aller Weisheit.

3. Von jetzt an ist das ganze Jahr Unterricht, also auch im Sommer, im Winter vor- und
nachmittags.

4. Zu lernen ist auch die Orthographie, die Herleitung des Ursprungs der Wörter
(Sprachlehre)... Briefe, Quittungen.

5. Es sind Hausaufgaben zu geben, damit das Gassentreiben aufhört.

6. Versäumnisse werden bestraft mit 6 Pfennig. Das Geld bekommen fleißige Kinder.

7. -9. Der Schulmeister hat die Schüler vor dem Gottesdienste, der Christenlehre und der

Vesper in der Schule zu versammeln und Paar und Paar in die Kirche zu führen und
nachher wieder in die Schule die Predigt abzufragen. Wird das Hochwürdige Gut zu
einem Kranken getragen, so haben es die Schulkinder Paar und Paar zu begleiten.

10. Der Schulmeister hat die Aufsicht im Gottesdienste, darf aber die unartigen Kinder
erst in der Schule bestrafen.

13. Einmal in der Woche sind den Kindern nach Verdienst die Plätze anzuweisen.

15. Dem Schulmeister ist untersagt, bei Hochzeiten oder Tänzen aufzuspielen. Ihm und
den Kindern ist untersagt, Neujahr, Dreikönig und dergl. Bettelsingen sich zu
beteiligen.

16. Der Schulmeister untersteht dem Oberamte und dem Pfarrer.
Für Schliengen:

Der Schulmeister hat zu beziehen eine Behausung samt Schopf und Krautgarten in der

Muchengasse

und 5 Viertel Gländer.

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