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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 101
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0103
Zur Besoldung wird neu dazugerechnet:
Für alle Donnerstage das Todesangstläuten 1 Gd. 10 Kz.
Von jedem Begräbnis und jeder Nachhaltung lGd. 10 Kz.
Von jedem Kindesbegräbnis 10 Kz.

Von jedem Kind von 7 bis 15 Jahren zur Sommerzeit 2 Kz. 3 Pf.
Von jedem Kind von 15 bis 20 Jahren zur Winterszeit 5 Kz.
Von Taufung eines Kindes bemittelter Eltern ist willkürlich.

Brennholz: Weil die Gemeinde aber keines oder nur wenig hat. kann solches nicht bestimmt
werden.

Der Schulmeister soll befreit sein von aller Wacht und Frohn.

Den guten Absichten des Bischofs stand aber eine betrübliche Realität gegenüber - 1786
klagte der damalige Obervogt von Schliengen. Karl Joseph von Rotberg, in einem Schreiben
an den Bischof:

"... allein seynd die Eltern in dißer gemeind so schlecht gesinnet, daß sie ihren Kindern nuzen
nit betrachten und nit in die schuehl schickhen und zwar also daß ich alle monat diße zur Straf
ziehen müssen und dadurch einen Haß von diesen Liederlichen Eltern gegen den Provisor
mercket. daß sie. die Eltern sich vile verlauten lassen den besagten Provisor, der allen
möglichen Fleiß anwendet, aufzubassen und ihne abschmieren werden..."

Ins 19. Jahrhundert

Neben dem obengenannten Johannes Breitenstein als Schulmeister war damals ein Johannes
Hummel (ein Bürgersohn aus Schliengen) als "Provisor", also als Unterlehrer, tätig, der ein
tüchtiger Lehrer gewesen sein soll; er war zugleich noch Gemeindeschreiber. Auch er hatte
seine Schwierigkeiten: manche Eltern ließen ihre Kinder die Schule schwänzen und zahlten
kein Schulgeld. Im Jahr 1811 wurden z.B. vier Väter und eine Mutter mit einem Tag Arbeit in
der Kiesgrube bestraft. Andere Eltern zahlten erst, nachdem ein Stuhl gepfändet und die
Versteigerung angesetzt war. Auch hatte sich Hummel zu beklagen, weil er das ihm zustehende
Brennholz nicht erhielt bzw., so im Jahr 1806. nur 3/4 statt einem ganzen Klafter Holz und dazu
Wellen, die "nur Wisch, Ageln von Fohren ohne Bengel" gewesen seien.

Auch mußte er. entgegen dem Vertrag, die Weihnachtsbrote selber einziehen. 1818 wurde
die Gemeinde vom Bezirksamt dann aufgefordert, dem Lehrer statt der "Sigristenbrote" 12
Kreuzer auszuzahlen.

1835 wurde die Pflichtkombination Schuldienst/Sigristendienst aufgehoben durch das
Gesetz über die Stellung der Schullehrer u.a. und die Besoldung auf einen Gulden täglich
festgesetzt. 1868 ist auch die grundsätzliche Verpflichtung des Lehrers zum Organistendienst
weggefallen.

Man sieht, daß der Staat, also inzwischen das Großherzogtum Baden, sich immer mehr in
die Schuldinge eingeschaltet hat. Von 1860 an lag die Aufsicht über die Schule nicht mehr bei
der Kirche, sondern beim Staat. Die Gemeinde hatte (ab 1864) einen Ortsschulrat zu bilden,
dem unter Vorsitz des Bürgermeisters der Ortspfarrer, die Lehrer und fünf gewählte Bürger,
meist Gemeinderäte, angehörten. Von 1874 wird berichtet, daß der Schliengener Ortsschulrat
und der Gemeinderat auf 1/2 7 Uhr in der Frühe einberufen wurden. Eine solche Tageszeit
erklärt sich wohl daraus, daß damals noch alles im Dorf von den landwirtschaftlichen Abläufen
her bestimmt war.

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