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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 132
(PDF, 30 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0134
Schopfheimer Stadtbuch angegebenen Bezüge erhalten. (Wir kennen sie schon aus der
Erklärung des Hausener Gerichts.) Dazu kämen noch Gebühren bei Taufen. Hochzeiten und
ähnlichen Gottesdiensten. Ein Teil dieser Zahlungen war inzwischen dem Schuldiener
zugewiesen.23' Er und der Sigrist legten darum Protest ein gegen die Absicht, Hausen vom
Kirchspiel zu trennen. Angefügt waren ein Auszug aus dem Stadtbuch von 1585 und vor allem
eine Kopie der markgräflichen Einsetzungsurkunde vom 20. April 1713 für Fritz Schmiedt.
Damit hatten zwei Bedienstete von Stadt und Kirche offenen Widerspruch erhoben. Vermutlich
waren sie auch vom Stadtrat und vom Pfarrer beraten worden.

Als das Konsistorium in Karlsruhe sich orientiert hatte, wollte es am 3. Februar zunächst
Hauber zum reinen Prediger ohne das Recht, die "Sacra zu verwalten", bestellen. Der Verweis
auf die erste Zeit Böhms in Hausen deutet wohl an. daß der Kirchenrat an eine Politik der
kleinen Schritte dachte. Doch erhielten schließlich Oberamt und Spezialat nur den Auftrag,
über die Eingaben von Mono und Schmiedt zu ermitteln.

Diese beiden waren offen Gegner der Verselbständigung Hausens. Schwierigkeiten bereiteten
verständlicherweise Stadtpfarrer und Stadtrat. Das Oberamt lehnte die Einsetzung eines
Pfarrers wohl nicht ab. und vom Kirchenrat waren noch viele Erkundigungen und Zwischenschritte
zu erwarten.

VI

Vermittlungsvorschläge und Sonderbeauftragte

Die weitere Entwicklung ist gekennzeichnet durch verschiedene Vermittlungsvorschläge.
Befragungen der Betroffenen und durch Bittschriften. Nur kurzfristig kam es zu einem
Verhandlungsstillstand.

Mesmer und Schulmeister in Schopfheim verharrten bei mehrfachen Befragungen immer
auf ihrem Standpunkt. Noch am 25. Mai reichten sie eine Petition ein, in der sie baten, ihnen
die hergebrachten Bezüge zu erhalten. Hausen habe doch nur eine Dreiviertelstunde Kirchweg
, für andere Außenorte seien es zwei Stunden.

Spezial Zandt brachte das Wort Dependenz-Pfarrei am 21. April als Lösungsvorschlag ein.
Was war damit gemeint? Im Kirchenrecht kennt man sonst die Filialgemeinde oder Filialkirche
. So hießen auch die Schopfheimer Kirchspielsorte mit Kirche oder Kapelle. Sie wurden
aber - und das relativ selten - von Schopfheim aus betreut. Einen eigenen ständigen Geistlichen
mit dem Titel Vikar hatte Hausen bereits kurzfristig gehabt. Dabei blieb die Gemeinde Teil der
Pfarrei Schopfheim. Einen zweiten Pfarrer innerhalb des Kirchspiels wollte das Konsistorium
schwerlich zulassen. So war Dependenz-Pfarrei vermutlich ein aufwendigeres Wort für
Vikariat. Auf den Vorschlag von Zandt erfolgte denn auch keinerlei nachweisbare Resonanz.

Landvogt und Landschreiber schlugen eine Teilung der strittigen Bezüge zwischen Schulmeister
und Sigrist in Schopfheim einerseits und dem künftigen Hausener Pfarrer andererseits
vor. Nach Ablösung oder Tod der beiden Schopfheimer sollte alles der Pfarrei Hausen zufallen.
Mono und Schmiedt lehnten das kompromißlos ab. Hausen zeigte sich am 26. März unzufrieden
, es habe nur drei bis vier bemittelte Bürger, es werde auch noch Brennholz und Wohnung
für einen Pfarrer stellen müssen: für einen Vikar wollte man - wie bisher - nichts geben.

Doch dann riß die Gemeinde Hausen die Initiative an sich. Schon in einer Eingabe vom 2.
März 1740 hatten Vogt und Richter bedauert, daß Hauber nur mit der tröstenden Versicherung
eingetroffen war, es werde schließlich doch einen ordentlichen Pfarrer geben. Wortreich
flehten die Bittsteller um die Pfarrei und führten aus, "wieviel Alt(e) und Junge. Schwangere
und Säugende von dem Genuß eines eigenen Pfarrers profitieren". Dementsprechend zeigte
sich die Gemeinde bald kompromißbereit.

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