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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
52.1990, Heft 2.1990
Seite: 134
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-02/0136
heim" abgezogen. Der von Bankier Burckardt bezeichnete Hauber wurde "zum Pfarrer
hiedurch gnädigst bestell(t)". Nach der nochmaligen Aufzählung der Bezahlung erhielt der
Spezial den Auftrag, Hauber der Gemeinde vorzustellen und ihn zu ordinieren. Die Ausfertigung
dieses Schreibens sollte 2 fl. 15 Kreuzer kosten.

Zum 1. Juni 1740 ist Hausen im Wiesental zur Pfarrei erhoben worden, zum 1. Juni wurde
der erste Pfarrer bestellt. Die Kirchenbücher beginnen demgemäß in Hausen am 1. Juni 1740.241

Seit der Fertigstellung der neuen Kirche waren noch nicht zwei volle Jahre vergangen. Doch
es hatten bereits zwei Geistliche in Hausen gewirkt. Ausgangspunkt war offenbar der Wunsch
der Eisenwerksarbeiter gewesen, öfters Predigten in Hausen zu hören. Der Eisenwerksadmo-
diator hatte immer wieder 50 fl. für einen Geistlichen bereitgestellt. Woher er die von ihm
vorgeschlagenen Kandidaten kannte, wird nicht ersichtlich.25* Der Wunsch nach einem
eigenen Pfarrer ging offenbar von der Gemeinde Hausen aus. Sie war bereit, dafür ständig 50
fl. zu zahlen, und nach Schopfheim wollte sie - der Sache nach hinfällige - Leistungen weiter
abführen.

Widerstände gingen verständlicherweise vor allem von Schopfheim aus. Zwischen den
verschiedenen Bestrebungen handelten bald antreibend, bald vermittelnd die Lörracher
Oberbeamten. Sie versuchten auch einmal, eine dauerhafte und hinreichende Versorgung für
einen Hausener Geistlichen zu skizzieren. Schließlich meinte der Landschreiber aber, die in
Aussicht stehenden Bezüge seien ausreichend.

Der Kirchenrat in Karlsruhe bemühte sich, bisherige Rechte zu respektieren und offene
Widerstände zu vermeiden. Breiten Raum nahm für ihn die finanzielle Sicherung ein. Dabei
galt jedoch die Maßgabe, daß dem markgräflichen Fiskus keinerlei Lasten entstehen sollten.
Man vergewisserte sich vielmehr über die von Burckardt, einem Privatmann, dem Pfarrer von
Schopfheim, einem kirchlichen Amtsträger, und von der Gemeinde Hausen, einer kleinen
Bürgergemeinschaft, zugesagten Leistungen. So entstand das Unikum einer von der Markgrafschaft
finanziell überhaupt nicht getragenen Pfarrei. Konnte eine solche Regelung Bestand
haben? Und weiter muß man fragen: Reichten die gesicherten Bezüge wirklich zum Auskommen
hin? Bald schon begann um diese problematischen Aspekte eine laufende Auseinandersetzung
.26'

Erstaunlicherweise führen die Bestallungsurkunden keinerlei seelsorgliche Gründe an, auch
irgendwelche kirchenrechtlichen Gesichtspunkte fehlen. Die markgräfliche Regierung lehnt
"obwaltender Ursachen halben" ab, sie stimmt auf Bitten hin "in Gnaden" zu oder sie
beschließt, weil keine Hindernisse entgegenstehen. Hier liegen Unterschiede zu den älteren
katholischen Formularen.27'

Die in großer Dichte für einen kurzen Zeitraum erhaltenen Akten haben uns - vielfach in
barocker Umkleidung - "kleine" und "große" Ereignisse an mehreren Orten, Verwaltungsschritte
auf mittlerer Ebene und das Handeln der Zentrale gezeigt. Das bestimmende Geschehen
dazwischen aber besteht in dem Weg zu einer Pfarrei-Erhebung im früh-neuzeitlichen
evangelischen Raum. Sie konnte nur eine Pfarrei-Ausgliederung sein.

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