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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 48
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0052
Abb. 3: Auszug aus dem Zins- und Besitzverzeichnis der
Neuenburger Johanniter von 1464. GLA 66/5810, Bl. 10.

Da die einzelnen Abgaben an real existierende Gebäude gebunden waren, konnten diese
auch nur bei einem bewohnten Haus eingetrieben werden, so daß auf guten baulichen Zustand
geachtet werden mußte. Um ein Haus nicht völlig verwahrlosen zu lassen, unterstützte der
Orden sogar manchen Bewohner finanziell, wie aus einer 1514 angefügten Notiz im
Güterbuch des Ordens hervorgeht: "Dieses Haus ist verfallen, deshalb haben wir dem Schäfer
Geld geliehen sowie Baumaterial, damit er es wieder restauriere." Wie von wohl allen
Bewohnern Neuenbürgs forderte der Rhein auch vom Ritterorden seinen Tribut: 1477, 1478,
1481, 1486 und 1507 beklagten die Johanniter jeweils den Verlust eines Gebäudes.
Zusätzlich müssen zu diesen Einbußen noch zwei weitere hinzugezählt werden, die im Urbar
mit dem Vermerk "ist in den Rhein gefallen" ausgewiesen sind. Demzufolge verlor der Orden
von den 30 Häusern, die ihm noch 1464 zinspflichtig waren, im Laufe der folgenden
Jahrzehnte mindestens sieben, also knapp ein Viertel seines gesamten Häuser- und Rentenbesitzes
, durch Hochwasser. Die umfangreichen Immobilienverluste des Ordens in Neuenburg
- sei es infolge von Naturkatastrophen oder durch gezielte Verkäufe der Johanniter, die
ihr Augenmerk immer mehr nach Freiburg und Heitersheim richteten - konnten nicht
aufgehalten werden. 1464 standen dem Orden von 30 Häusern insgesamt 13 Gulden 15 Pfund
1/2 Schilling als jährlicher Zins zu. zusätzlich 4 1/2 Gulden von der Metzgerstube, zwei
Schilling von der Schneiderstube, vier Pfund von der Gesellschaft zum Wind, fünf Schilling
vom "Frauenhaus" und drei Schilling von der Roßmühle. Als 1513 der neue Ordenspfleger
Reinbold von Hagenau anläßlich der Übernahme des Neuenburger Hofes eine Inventarisie-

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