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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 52
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0056
Wie in mittelalterlichen Städten durchaus üblich, unterstand auch in Neuenburg das
städtische Spital ausschließlich dem Magistrat. Das Amt des Spitalpflegers besetzte der
Magistrat mit Vertrauensleuten aus der städtischen Führungsschicht, obwohl der Spitalpfleger
bei wichtigen Angelegenheiten nur auf Weisung bzw. Rücksprache mit Bürgermeister
und Rat tätig wurde.

Gleiches gilt auch für die Pfleger des außerhalb der Stadt gelegenen Siechenhauses und die
Almosenstiftung.

Neben der eigenen Pfarrkirche fühlte sich die Neuenburger Bevölkerung vor allem den
Franziskanern religiös verbunden. Erfassung und Kontrolle der wirtschaftlichen und administrativen
Aktiv itäten des Bettelordens gelang vollkommen. Die namentlich nachzuweisenden
Pfleger der Franziskaner gehörten nicht nur zur städtischen Führungsschicht, sondern
bildeten deren Spitze. Als die Franziskaner sich 1466 mit Thomas Hanwart wegen einer
Gülte von einem Haus einigten, betonten die Ordensleute, daß alles mit dem Magistrat
abgesprochen sei. Zudem führte der Rat doppelte Buchführung bei den Bettelmönchen ein.
so daß diese jede Änderung von Jahrzeiten auch im Jahrzeitenbuch des Rates korrigieren
mußten. Die Stellung der Stadt war so stark, daß sie sogar die Franziskaner zum Verzicht auf
ein Haus zu städtischen Gunsten bewegen konnte.

Bei fast allen relevanten kirchlichen Institutionen gelang dem Magistrat seit dem
ausgehenden 14. Jahrhundert der Einsatz eines weltlichen Wirtschaftsverwalters, der sich
aus der städtischen Führungsschicht rekrutierte und die Finanzlage der geistlichen Vermögen
überblickte und zum Wohl der Bürgerschaft handelte.

Einsicht in die Wirtschaftsführung der Johanniter, des größten und mächtigsten Grund-
und Rentenbesitzers, war für den Magistrat hingegen nie möglich. Während des ganzen
Mittelalters waren stets Johanniter Schaffner, aber nie Neuenburger Bürger.

Andere Klöster und Orden, die sich zeitweise in Neuenburg engagierten, verfügten im
Spätmittelalter vergleichsweise nur über wenig Besitz und kaum Einfluß auf die Neuenburger
Bevölkerung. Der Einsatz eines weltlichen Pflegers unter Aufsicht des Magistrats lohnte
sich hier nicht.

Vergleicht man das Quellenmaterial zur Finanzlage der S t a d t, so ist bis zum
Ende des 14. Jahrhunderts ein wohlgeordneter städtischer Haushalt zu vermuten. Infolge der
Auswirkungen der Pest, der spätmittelalterlichen Wirtschaftskrise und vor allem der
fortschreitenden Zerstörung durch die Fluten des Rheines wurde die finanzielle Situation
immer prekärer. Daher setzte die Verschuldung Neuenbürgs im wesentlichen im 15.
Jahrhundert ein. Geschicktes Vorgehen der Kommune gegenüber den Geistlichen brachte
Vorteile bei der Entschuldung des städtischen Haushalts. 1435 benötigte die Stadt 350
Gulden, die ihnen die Franziskaner gegen einen jährlichen Zins von 15 Gulden überließen.
Aus den folgenden Jahrzehnten sind zahlreiche Verschuldungen der Stadt bei geistlichem
Kapital überliefert, wobei fast immer Anleihen beim Altarpfründekapital aufgenommen
wurden.

Infolge der städtischen Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeit über das geistliche Kapital bot
sich diese Geldquelle ideal an. Indem sich der Magistrat bei Pfründen verschuldete, über die
er Präsentationsrecht besaß, war er vor gerichtlichen Ansprüchen gefeit, falls man mit
Zinszahlungen in Rückstand geriet. Anleihen bei auswärtigen Klöstern brachten immer die
Gefahr mit sich, bei Zahlungsverzug in langwierige und kostspielige Prozesse verwickelt zu
werden.

Mit der weitgehenden Kontrolle der Finanz- und Wirtschaftskraft der Klöster und
geistlichen Institutionen waren längst nicht alle Konflikte zwischen Stadt und Kirche
ausgeräumt. Neben der Wirtschaft galt das Augenmerk der Kommune vorrangig der
Sicherung der städtischen Verteidigungskraft. Im Laufe der Jahrzehnte

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