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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 84
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0088
Maurerlehrling zwei Paar Schuhe und zwei Hemden. 1805 ein weiterer Maurerlehrling zwei
Paar Schuhe, zwei Hemden. 1809 statt Lehrlohn wird ein Maurerlehrling gekleidet. 1810 ein
Maurerlehrling ein Hemd und ein Paar Schuhe für zweieinhalb Jahre. 1811 ein Steinhauerlehrling
zwei Paar Schuhe, zwei Hemden. 1812 ein Zimmerlehrling ein Paar Schuhe. 1812 ein
Schweizer Zimmerlehrling Schuhe. Strümpfe neben Kleidern aus Leinen und Halbleinen für
eineinhalb Jahre, "wie es einem rechtschaffenen Jungen zusteht". Noch 1818 erhält einer
zusätzlich einen Schurz. Die Listen überprüft 1812 ein Kommissar.

Aus den Eintragungen für 48 Jahre ergeben sich einige statistische Angaben. Am stärksten
vertreten waren die Zimmerleute mit 72 Personen, gefolgt von den Maurern mit 67 Angehörigen
und den Steinhauem mit 16 Vertretern. Die Pflasterer erschienen 1784 mit einem
Meister, seit 1800 mit vier Meistern. Von den 174 Neumeistern sind nur 20 Meistersöhne. Die
Lehre haben von 261 Angehörigen fünf nicht vollendet, davon vier Zimmerleute und ein
Maurerlehrling. Körperlich verlangte das Zimmerhandwerk am meisten von den Lehrjungen.
Von den 261 Lehrjungen kamen 36 aus der Schweiz, was neben der Tüchtigkeit der
Lehrmeister für die verwandte alemannische Art und die Heimatnähe sprach.

Bei der Bauzunft läßt sich gut die mehrfache Ausbildungstätigkeit der Meister im Müllhei-
mer Oberamt zeigen. Es gibt alte Handwerkerfamilien:

Zimmerleute

Müllheim: Faulstich 4 mal. Schandelmeyer 11 mal. Badenweiler: Mayri 13 mal. Niederweiler
: Höcklin 5 mal. Feldberg: Hoglin 3 mal. Zunzingen: Lindemann 3 mal. Auggen: Roth 3 mal.
Britzingen: Binger 2 mal. Buggingen: Brenneisen 12 mal. Tiengen: Vogel 2 mal.

Maurer

Müllheim: Schirrmeister 4 mal. Zipsin 15 mal. Bollin 22 mal. Oberweiler: Schär 3 mal.
Hügelheim: Meier 12 mal. Vögisheim: Hutzinger 2 mal. Britzingen: Lacher 4 mal. Laufen:
Güntert 6 mal. Wolfenweiler: Witmer 2 mal. Obereggenen: Lacher 3 mal.

Steinmetz

Britzingen: Minnt 6 mal.

Wir kommen nun zum Schluß, zur Sichtung der Generalartikel der Zünfte von 1760 mit
einigen wichtigen Angaben."'

Die schon erwähnte generelle Ordnung durch 59 Zunftartikel. 1760 vom Markgrafen
erlassen, sollte von allem Überflüssigen befreien. Noch im April 1759 hatte der Rötteler
Oberamtmann Serenissimus auf gewisse Mißstände bei den Zünften hingewiesen und um
nachhaltige Anordnungen gebeten: Die meisten Zünfte hielten nicht mehr alle Jahre, sondern
alle zwei oder drei Jahre ihre Zusammenkünfte, meist unter dem Vorwand, sie noch weiter zu
verschieben, weil sie keine Fälle, nichts zu verhören hätten.So fallen manche Gebühren wie
Meister-. Ledigsprechungs- und Aufdinggelder für das fürstliche Waisenhaus aus. Die
Zusammenkünfte haben die Handwerker eigenmächtig verschoben, alle Gebote und Verbote
erstickt, die meisten strafbaren Sachen unter den Frevlern selbst verglichen und unterdrückt.
Das Interesse der Durchlaucht sei geschmälert durch das eigenmächtige Verfahren der
Zunftmeister, die Gefälle werden vernachlässigt (GLA 74/10423). Hier lag vermutlich ein
Übergriff gegen die Zunftordnung vor.

Nach alter Übung hatte man bisher jeder Zunft, die darum bat, eine eigene Ordnung nach
ihren Erfordernissen und Beschlüssen verliehen. Doch gab es auch weiter noch Zunfttraditionen
wie die des Markgrafen an die Schuhmacher, bestätigt am 12. November 1763. Früher war
das Landrecht von 1622/51 dazu da. Jetzt sollte eine mögliche Gleichheit der Bestimmungen
für alle gelten. Auswüchse bei einzelnen Zünften unterbunden werden und die Verfügungen
des Reiches, wie die Reichshandwerksordnung, alles ergänzen.

Es war ein anderes Verwaltungsprinzip, klarer und übersichtlicher, auch zur bestmöglichen
Ausnützung der Zünfte und ihrer Organisation für die Herrschaft geeignet, getreu den neuen

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