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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 86
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0090
als Mißbrauch gelten, weil eine Frau dem Manne die Fähigkeit zum Meister nicht geben könne.
Deshalb ist diese Bestimmung nach Art. 35 aufzuheben. Erstaunlich hier diese Ungleichheit
vor dem Gesetz in Hinblick auf ältere Erlasse und örtliche Verhältnisse (Meisterschwemme
Pforzheim).

Art. 36: Dreijährige Wanderzeit, Befreiungsgebühr je Jahr 16 Gulden. Art. 44: Beim
Meistermahl Vermeidung unnötiger Kosten. Art. 46: Gebühr für Meisterstück und Meisterannahme
6 Gulden nebst 1 fl 30 Kreuzer Waisenhausgebühr. Art. 47: Verbot an die Meister,
Heimlichkeiten und heimliche Verbindungen zu verschweigen. Art. 48: Wer aus Unpäßlichkeit
sein Handwerk nicht treiben kann, es nicht aufgeben will, zahlt jährlich ein Leihgeld von
45 Kreuzern in die Lade, die nicht zur Zehrung verwendet werden dürfen. Art. 49: Meisterwitwen
können das Handwerk durch Gesellen fortführen. Verpflichtung der Meister, ihnen einen
Gesellen zu verschaffen. Der Lehrjunge kann bis auf die letzten vier Wochen dort auslernen.
Art. 50: Eine Preisabsprache ist den Handwerksmeistern verboten. Art. 51: Sonntags- und
Feiertagsarbeit sind verboten. Art. 52: Inländische Meister haben auf den Jahrmärkten ein
Vorrecht, sonst billiges Verhalten erwünscht. Art. 55: Unredlichkeit von Meistern. Gesellen.
Knechten sind dem Oberamt anzuzeigen. Art. 57: Alle bisher eingeführten oder noch
einzuführenden Handwerksbräuche, die nicht nach der Sache jetzt oder früher bestätigt
wurden, werden nach der Reichsverordnung hart bestraft.

Man hatte diese General-Zunftartikel von 1760 an die Rentkammer gesandt mit der Bitte um
Rückäußerung. Diese erfolgte erst im Mai 1764: Die Artikel hätten nicht alle Erfordernisse der
Zünfte gefunden. Die Verfasser vertraten besonders polizeiliche Grundsätze und schlugen vor,
unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit, die Zünfte mehr in die Amtsverwaltung
einzuspannen. So sollten besonders die Zunftvorsteher für die Verwaltung herangezogen
werden (3). Bei Annahme von Arbeitern sei nur wichtig, daß sie fleißig und geschickt
seien. (30). Möglichst zwei Wanderjahre, besonders bei Kleinerzeugnissen, dadurch Produktionssteigerung
. Eine Art von industrieller Fertigung sollte möglichst angestrebt werden.

Im Oktober 1764 ergeht deshalb ein Memorial an die Kammer zu diesen Vorschlägen: Die
bisherigen Zunftmeister sind künftig als Kassa-Meister beizubehalten, zu besolden, zusammen
mit besonderen Zunftmeistern zu bestellen. Die Oberämter erhalten Verzeichnisse über
die Zahl der Meister, der Gesellen und Jungen. Veränderungen sind von Zeit zu Zeit
vorzulegen. Listen von Handwerksgerät anzulegen (3), Fehler gegen Polizeigrundsätze.
Befreiungstaxen für Wandern sind aufzuheben (36), Taxen für Meisterannahmen ebenfalls
abzuschaffen (45).

Dazu kam am 22.9.1762: den Meistern wird erlaubt, so viele Gesellen oder Knechte in die
Arbeit zu nehmen, wie sie wollen oder benötigen.

Das Oberamt Rötteln verfügt noch im April 1761: Zunftmeister, die sich bewähren, sind
wiederzuwählen.

Mit dem 19. Jahrhundert verfällt das Zunftwesen immer mehr, weil es gegen die aufkommenden
Manufakturen und Fabriken nicht konkurrenzfähig ist.35' Nur die "Urhandwerker",
wie Maurer. Zimmerleute, das Bauhandwerk, neben einigen anderen, halten durch. Die neue
Zeit bringt vor allem neue Maschinen und andere Einrichtungen, wie Kreditinstitute, verbesserte
Genossenschaften. Die Gewerbefreiheit versetzt dem "Scheinleben" der Zünfte den
Gnadenstoß. Es entsteht ein freies Handwerk. Fabrikbetriebe verändern auch die Arbeitstechnik
hin zur Massenproduktion.30

1846 wird beim Bau des Bürgerhospitals neben 16 Zünften aus Müllheim und Umgebung
auch die Bauzunft als Anteiler aufgeführt. Alle Zünfte haben Interesse, in diesem Bau ihr Geld
für die Krankenversorgung ihrer Zunftgenossen anzulegen. Spürte man doch, daß es mit den
Zünften zu Ende ging. Was sollte dann aus ihren Mitteln werden?-Leider sind die interessanten
Spital-Stiftungsurkunden im Stadtarchiv nicht mehr aufzufinden.

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