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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 1.1991
Seite: 160
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-01/0164
Schon am 24. April trafen die Bevollmächtigten des Kaiserlichen Hofs in Waldshut ein.
Ihr Empfang war verständlicherweise mehr als unfreundlich; zur Huldigung erschien man
allenfalls vereinzelt, und dem klostertreuen Einungsmeister Tröndlin aus Unteralpfen wurde
übel mitgespielt. Die beiden bevollmächtigten Beaurieux und Maurer forderten daher
militärische Unterstützung an: im Mai rückten an die 1200 Mann heran, die Hartnäckigkeit
und Halsstarrigkeit der Bauern zu brechen. Pater Marquard hatte damit zweifellos diplomatische
Erfolge erlangt. Trotz einer Niederlage der Salpeterer gegenüber den regulären
Truppen gaben erstere jedoch nicht auf. Die fünf Haupträdelsführer flüchteten nach der
Schweiz und beschlossen, von da aus sich nach Wien zu begeben, um den Berichten der
kaiserlichen Bevollmächtigten zuvorzukommen. Doch bereits am Tag ihrer Ankunft konnte
sie Herrgott mittels Agenten und Polizei arretieren lassen. Jeder von ihnen kam in Einzelhaft
und wurde zahlreichen strengen Verhören unterworfen. Allerdings schreckte man vor ihrer
Aburteilung in Wien zurück. Mit Hilfe von Herrgott gelang schließlich ihr Abtransport nach
dem für Vorderösterreich zuständigen Freiburg, wo man einen umständlichen und langwierigen
Prozeß gegen sie einleitete. Erst im April 1730 kam es zu einem Spruch, worin die
Salpeterer zu einer Zahlung von fast 20 000 Gulden verurteilt wurden: zudem waren die meist
strittigen Anklagepunkte zugunsten St. Blasiens entschieden worden. Die fünf Angeklagten
hatten mehrfach einen tagelangen Hungerstreik im Freiburger Gefängnis inszeniert. Da es
ihnen jedoch gelungen war, Briefe aus dem Gefängnis herauszuschmuggeln und ins
Hauensteinische weiterzuleiten, beendete man den Prozeß rascher als vorgesehen, weil man
Furcht vor neuen Unruhen hatte. Martin Thoma (der "Müller im Haselbach'") wurde zu sechs
Jahren Zwangsarbeit in Ungarn verurteilt und für immer außer Landes verwiesen. Er verstarb
bald darauf in der Verbannung. Blasi Hottinger und Johann Marder (letzterer ehemals in
preußischen Diensten und so der "Preuß" genannt ) verbüßten, obschon "auf ewig" relegiert,
nur gute zwei Jahre Festungshaft in Belgrad. Josef Mayer (das "Glasmännlein") und Johann
Thoma (der "Eggbauer") mußten Urfehde schwören und wurden außer Landes verwiesen. -
So gesehen, waren die Verurteilungen glimpflicher als befürchtet, was seine Gründe vor
allem darin haben mochte, daß man in Wien die Hauensteiner eher als ungehorsame und
dumme Bauern denn als Rebellen eingestuft hatte. Die Salpeterer waren davon überzeugt,
daß man ihnen höheren Orts auch mit gewisser Sympathie begegnete. Zum Ärger von Pater
Marquard tauchten Josef Mayer und Johann Thoma schon bald wieder in den österreichischen
Landen auf. Sie erschienen auch persönlich beim Wetzlarer Reichskammergericht, wo
sie allerdings abgewiesen wurden. Danach ließen sie in Laxenburg. der kaiserlichen
Sommerresidenz. Karl VI. ein Schreiben überreichen, worin sie um Freilassung ihrer beiden
Belgrader Genossen baten. Im Juni 1731 konnte Thoma auf Betreiben Herrgotts nahe Wien
erneut inhaftiert werden. Mayer aber entkam nach der Schweiz und tauchte von da aus
sporadisch im Hauensteinischen auf. Auch wurde er erneut in Wien gesehen, ohne daß man
seiner habhaft werden konnte. Der Eggbauer Thoma wurde schließlich mit Gewalt einem
"Bettlerschub" zugeteilt. Er entkam aber, und es gelang ihm. dem Kaiser auf einer Jagd
erneut ein Bittgesuch zu überreichen. Herrgott vermeldet, daß ihn der Kaiser zwar angehört,
jedoch ihm mit dem Finger gedroht habe. Nochmals wird Thoma dann in Wien arretiert -
doch es geschieht ihm nicht viel, denn Militär und Polizei drücken immer wieder ein Auge
zu.

Inzwischen hat Pater Marquard seine Bilanz dahinaus gezogen, als er seinem Kloster
empfiehlt, sich wegen der Hauensteiner Affären nicht mehr an die Regierung zu wenden.
Vielmehr rät er, die Eigenleute St. Blasiens den übrigen Untertanen gleichzustellen und die
Leibeigenschaft durch eine Loskaufsumme abzulösen. Doch erst 1738 entschließt man sich
zu einem solchen Procedere: allein, die Hauensteiner beharren auf dem Standpunkt, daß das
Kloster letztlich kein Recht habe, etwas zu veräußern, was es gar nicht besitze, zumal die
vorgeschlagene Ablössumme in einem Mißverhältnis zum Besitztum der Bauern stand.
Neue Unruhen, großteils von den alten Rädelsführern mitverursacht, beweisen, daß die

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