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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 24
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0026
4. Hinweise auf Waldzustand und Waldnutzung

Die Güte des Waldes war nach den Verträgen zur Waldteilung das zweite bestimmende
Kriterium. Heitersheim machte kurz vor der Vermessung 1600 den Vorschlag, man solle
jeweils vier "Gründe" vergleichbarer Qualität ausweisen und diese den Gemeinden zuteilen
2S|. Dieser Vorschlag, der eine Parzellierung der künftigen Gemeindewälder zur Folge
gehabt hätte, wurde offenbar nicht weiter beachtet.

Die beiden Waldberichte von 1597 und 1601 halten für insgesamt 24 "Gründe" 29)
Baumart. Menge und Qualität des Holzes und den allgemeinen Bestandeszustand fest.
Entscheidend war die Verwendbarkeit des Holzes als Brenn-, Bau- und Werkholz.

An Baumarten werden die Tanne, die Eiche und die Buche in dieser Reihenfolge der
Häufigkeit genannt. Eiche wird nur für den nach Süden exponierten, trockeneren unteren Teil
der nördlichen. Sulzburg zugeteilten Hälfte genannt. Die Buche erscheint erst an dritter
Stelle, ein Hinweis auf ihre starke Nutzung in dem seit altersher Bergbau betreibenden
Sulzburger Tal.

Ein Drittel der Bestände wird als "jung" oder "angehend" bezeichnet, ebenfalls ein
Hinweis auf Übernutzung und drohende Holznot. Alle Bestände waren in die Nutzung
einbezogen, vier werden als kürzlich "ausgeholzt" oder "erhauen" beschrieben. Allerdings
galten für die damals häufig benötigten Reb- und Zaunstecken, für Werkholz und Brennholz
geringe Dimensionen und damit Umtriebszeiten als ausreichend. An einem Beispiel läßt sich
zeigen, daß innerhalb von 6 bis 8 Jahren ein großer "Grund" ausgeholzt wurde und dann nach
13 Jahren noch nicht wieder leidlich mit Jungwuchs bestockt war. Einige Bestände werden
auch als "schön erwachsen" oder als mit "hippsch jung Holz" bestockt beschrieben.

Interessanterweise spielte die Eckerichtnutzung, daß heißt das Recht zum Schweineein-
trieb. bei den Teilungsverhandlungen, keine Rolle. Vielleicht war die Eckerichtberechtigung
der "Dörfer" durch die weiten Entfernungen bis in den Sulzburger Wald in Vergessenheit
geraten.

5. Die endgültige Zuteilung und ihre späteren Veränderungen

Die endgültige Zuteilung des Waldes an die Gemeinden erfolgte keineswegs ausschließlich
nach sachlichen Gesichtspunkten. Denn obwohl der Entschluß, den Wald zu teilen, wie
wir gesehen haben, eine Folge der forstpolitischen Einflußnahme des Markgrafen war,
versuchten die Gemeinden, voran Sulzburg und Heitersheim. das Geschehen durch zahlreiche
eigene Vorstellungen und Stellungnahmen zu beeinflussen. In ihnen fanden die früheren
Streitfälle ihre Fortsetzung.

Sulzburg gelang es, seine Privilegien in größere Ansprüche bei der Waldverteilung
umzuwandeln. Entsprechend dem alten Recht auf die Hälfte der Stimmen beim Waldgericht
und die Hälfte der Strafgelder forderten die Sulzburger mit Erfolg auch die Hälfte des
Waldbesitzes. Eine Aufteilung z.B. nach dem Bedarf hätte sicher ein anderes Ergebnis
gehabt. Gegenüber der Vermessung von Hans Bock erhielten sie noch einen Teil des für
Heitersheim vorgesehenen südöstlichen Viertels, "Neuenweg" genannt. Schließlich erreichten
sie, daß Sulzburg die nördliche Talseite "citra sortem". d.h. ohne Auslosung, zugesprochen
wurde ?t". Die Begründung für ihre Wahl mutet kurios an: Die Sulzburger benötigten,
so brachten sie vor. den Teil, der am nächsten bei der Stadt liege. Sie seien arm und müßten
alles Holz auf dem Rücken nach Hause tragen, denn es gebe in Sulzburg nur drei oder vier
Gespanne .... "und zwar allein schlechter und geringer Zug" 3,1. Offenbar war es in dieser
Hinsicht in den Dörfern der Ebene besser bestellt, welche seit jeher zum Transport des Holzes

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