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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 114
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0116
"1. In der Gemeinde bestehen Wirthschaften
dermahlen, und zwar

Nur eine, der Bittsteller selbst, welcher das
Personal Wirthschaftsrecht hat, welcher
aber um Umwandlung zu einem Realrecht
nachsucht, dieser ist Johann Adam Hügin

der Art keine
auch keine

Nur die einzige Gastwirthschaft, in dem
sich sonst keine vorfindet
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Sie wird stark von Seiten Frankreich besucht
, in dem von Frankreich die große
Rheinüberfahrt betrieben wird, welche den
Fremden Besuch veranlaßt: Märkte und
Bäder hat es hier keine
Es findet sich hier nur der Genannte vor

Es wird von dem Gemeinderath nicht für
nöthig erachtet, daß mehrere Wirthe nöthig
sind

Der Antrag des Gemeinderaths geht dahin,
daß dem Bittsteller Johann Adam Hügin
seine Personalwirthschaft zur Umwandlung
zu einer Realwirthschaft möchte gütigst
verliehen werden."

Nun. der Bitte des Antragstellers Johann Adam Hügin sowie der Befürwortung durch die
Gemeinde folgte die Regierung des Oberrhein - Kreises Freiburg nicht. In einem Schreiben
vom 11. Dezember 1835 teilt sie mit, daß "dem Amt Lörrach unter Rückgabe der Berichts-
Beilagen zu erwidern ist, daß man bei den vorgetragenen Verhältnissen die Bitte des Johann
Adam Hügin, um Umwandlung seines personalen Gastwirthschafts-Recht in ein Reales von
der Hand weise."

1839 wurde nun Johann Adam Hügin vom Gemeinderat mitgeteilt, daß hier eine
Gastwirtschaft öffentlich verpachtet werden solle, "... weil durch das Absterben meines
Vaters, die Pacht der Gemeinde Wirthschaft aufgehört habe, und also eine neue Pacht
nothwendig wurde, und daß nach der Aussage des Gemeinderaths derselbe vom Großherzl.
Wohllöbl. Bezirks Amt Lörrach aufgefordert worden sey."

So fand sich Johann Adam Hügin veranlaßt, sich an das Großherzl. wohllöbl. Bezirksamt
Lörrach zu wenden, mit dem Ersuchen, "weil dasselbe durch schon mehrere frühere
Verfügungen bestimmt hat, daß zwey Wirthschaften in einem so kleinen Orte nicht bestehen
können. Doch da auch bis dahin noch nie eine öffentliche Verpachtung stattgefunden hat
sondern bloß seit einigen Jahren eine freiwillige unaufgeforderte Zahlung an die Gemeinde-
casse erfolgte, so glaube ich um so mehr es wagen zu dürfen, mich mit der Bitte gehorsamst
an ein Wohllöbl. Bezirks Amt zu wenden, mir güttigst behülflich zu seyn, daß nicht eine
zweyte Wirthschaft hier eröffnet werden möchte, wodurch mir mein Gewerbe so geschmä-

1. Gastwirthschaften.

2. Restaurationen, Schank- und
Speisewirthschaften........................

3. Bier- und Brandwein wirthschaften

2. Welche Wirthschaften werden
dermahlen betrieben

3. Die Gemeinde zählt Familien .............

4. Ist sie stark von Fremden besucht

5. Äußerung der Wirthe ............................

6. Gutachten des Gemeinderaths über die
Frage: ob eine oder mehrere weitere
Wirthschaften nöthia sind? ..................

7. Antrag des Gemeinderaths

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