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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 115
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lert würde, welches meine Eltern und ich. seit einer Reihe von Jahren unserem Vermögensstande
gemäß untadelhaft führten."

Weil es Johann Adam Hügin bisher versagt war, die Real-Wirtschaftsgerechtigkeit zu
erlangen, bat er am 20. August 1845 erneut das Großherzl. wohllöbl. Bezirksamt um
"hochgefällige Verleihung". Zur Begründung gibt er an:

"In hiesigem Orthe. der ungefähr 200 Seelen zählt, besitze ich ein fast ganz von Stein
erbautes Wohnhaus, auf welches mir die Personalschildgerechtigkeit zur Blume verliehen
ist. Der hier vor etwa 2 Jahren begonnene Eisenbahnbau. welcher eine beträchtliche Anzahl
Leute in die hiesige Gegend und namentlich in den hiesigen Orth führte, veranlaßte mich
dasselbe durch einen neuen Anbau und durch Reparaturen des Alten zu vergrößern. Da an
demselben nunmehr alle Arbeiten vollendet sind, so ist dasselbe so eingerichtet, daß es allen
Bequemlichkeiten der mich besuchenden Einwohner, so wie den Wünschen des verkehrenden
Publikums völlig entspricht.

Durch die obigen Einrichtungen, worunter auch der Bau eines neuen, geräumigen
Gaststalles begriffen ist, auf welchem sich zur rechten und linken Seite noch geräumige
Zimmer befinden, in welchen ich auf längere Dauer Gäste logieren kann, opferte ich mein
Vermögen dermaßen auf. daß ich mich in kein anderes Geschäft mehr einlassen, noch viel
weniger betreiben könnte. Die wenigen Grundstücke, die mir noch übriggeblieben sind, habe
ich bereits alle zum Eisenbahnbau abtreten müssen, und somit kann ich auch auf diesen
kleinen Nahrungszweig keine Hoffnung mehr haben.

Da ich mich nun gänzlich auf diesen Erwerberzweig, nämlich auf den Betrieb meiner
Wirthschaft beschränken muß. und von dießer das Wohl meiner und meiner Familie
abhängen soll, so muß ich ernstlich darauf bedacht sein, dasselbe durch eine gesicherte
Existenz fest zu gründen, und dies könnte nur durch die Verleihung einer Realschildgerechtigkeit
geschehen: ich erlaube mir deshalb, noch folgendes vorzustellen:

1. daß ich. wie schon erwähnt, ein schönes, erst vor wenigen Jahren fast neu erbautes, mitten
im Dorfe, an der Dorf- und Rheinstraße, ohngefähr 20 Schritt vom Landungsplatz
gelegenes Wohnhaus besitze, welches die zu einer Realwirthschaft erforderlichen
Räume, namentlich Hofreite und Stallungen in hinlänglichem Umfang enthält.

2. würde mir das Recht einer Realschildgerechtigkeit nicht verliehen, so wäre das zukünftige
Wohl meiner Kinder, für das ich als Vater die größte Sorge tragen muß, in höchstem
Grad gefährdet: das Kapital nämlich, welches ich auf die Einrichtungen meines Hauses
verwendete, würde, da ich nur ein Personalrecht zum Betriebe meiner Wirthschaft
besitze, und das mit meinem Tode erlischt, ein wesentlicher Nachteil für meine Familie
sein.

3. bin ich ein Mann in den besten Jahren, kann mithin dem Geschäft gehörig selbst vorstehen
und es zum Wohle der Gäste mit Nutzen betreiben, zumal da ich mich im Auslande
mehrere Jahre zu diesem Geschäft qualifizierte.

4. besteht in hiesigem Orthe. obgleich sich noch eine weitere Wirthschaft vorfindet,
welcher aber nur die Concession auf die Dauer des Eisenbahnbaus verliehen ist, keine
Realwirthschaft.

5. berufe ich mich auf das gemeinderäthliche Zeugnis über meinen und der Meinigen guten
Leumund.

ich bitte daher gehorsamst:
Ein Großherzl. Wohllöbl. Bezirks Amt wolle diese meine Eingabe an Großherzl. Hoch-
löbl. Kreisregierung unterstützend einbegleiten."
Wie wir nun erfahren, war Johann Adam Hügin mittlerweile verheiratet und besaß Kinder.
Dem Ortssippenbuch von Kleinkems ist zu entnehmen, daß seine Frau Marie Barbara Krebs
die Tochter des Johann Georg Krebs. Gastwirt "Zum Hirschen" in Welmlingen, und der

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