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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 117
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stark von Fremden besucht wird, wird mitgeteilt, der hiesige Ort liegt an der Eisenbahn, ein
Stationsplatz ist hier, ebenso eine Überfahrt über den Rhein, auch ist in neuerer Zeit ein
Sträßchen entlang dem Rhein nach über Istein angelegt worden, was dem hiesigen Ort täglich
Fremde zuführt.

Wiederum erklärt der Gemeinderat auch die einzige, aber wohleingerichtete Wirtschaft
als den Bedürfnissen des Publikums entsprechend und hinlänglich genügend. Der Antrag des
Gemeinderats erschöpft sich erneut darin, die Bitte des Johann Adam Hügin um Umwandlung
seines Personalrechts in ein Realrecht beim Großherzl. wohllöbl. Bezirksamt Lörrach
zu unterstützen.

Nach Vorlage des Bittgesuches des Johann Adam Hügin an die Großherzl. Bad. Regierung
des Oberrhein - Kreises in Freiburg teilt diese am 9. Oktober 1860 folgenden Beschluß mit:

"Dem Großherzl. Bezirks Amt Lörrach wird unter Rückgabe der vorgelegten Acten zur
weitern Eröffnung zu erkennen gegeben, daß man sich mit Bezug auf diesseitige Entschließung
vom 11. Dezember 1835, Nr. 21617 und jene des Großherzl. Ministeriums des Innern
vom 23. Dezember 1845, Nr. 14288 nicht veranlaßt sehe, dem Gesuch des Johann Adam
Hügin von Kleinkems um Umwandlung seines persönlichen Wirthschaftsrechts in ein
Realwirthschaftsrecht zu entsprechen."

Zeit seines Lebens sollte dem Blumenwirt Johann Adam Hügin von Kleinkems seiner Bitte
an die Behörden um Umwandlung seines Personalrechts in ein Realrecht nicht mehr
entsprochen werden, denn am 14. April 1885 wird vom Gemeinderat Kleinkems dem
Großherzl.-Bezirksamt Lörrach ergebenst zur Anzeige gebracht, "daß am 30. März d.J.
Johann Adam Hügin welcher für seine Person die Schild-Gastwirthschaft zur Blume seit
4.ten Oktober 1832 betrieben hat. im Alter von 74 Jahren gestorben ist. mit Hinterlassung
eines einzigen Kindes (Sohn). Karl Friedrich Hügin. Kaufmann, welcher beim Gemeinderath
das Gesuch einreichte um die Gastwirthschaft zur Blume, welche von seinem verstorbenen
Vater in gutem Ruf betrieben worden ist. auf seine Person auf Lebenszeit als einzigem Sohn
und Erbe zu übertragen.

Großherzl. Bezirks Amt Lörrach wird hiermit ergebenst ersucht, dem Gesuchsteller. Karl
Friedrich Hügin. Kaufmann, welcher einen guten Leumund genießt, die Gastwirthschaft auf
seine Person auf Lebenszeit zu übertragen. Der Gesuchsteller beabsichtigt, die Gastwirthschaft
in der gleichen Behausung und gleichen Ausdehnung und Räumlichkeiten zu
betreiben wie es sein verstorbener Vater betrieben hat. Die Lokale, in welchen das
Wirthschaftsgewerbe betrieben werden soll, bestehen in 2 Wirthschaftszimmer. 3 Gastzimmer
mit 7 Betten, auch ist für Gastpferde Stallung vorhanden.

Der Gemeinderath hält die Erlaubnis bezüglich Ertheilung derselben für ein Bedürfnis des
Publikums. Nach § 44 ist Bekanntmachung über das Gesuch des Gesuchstellers vom 5.ten bis
14.ten d.M.. also volle 8 Tage an der Verkündungstafel angeschlagen gewesen, Einsprachen
oder Beschwerden hingegen wurden nicht vorgebracht."

In der Sitzung des Bezirksrats in Lörrach am 28. April 1885 wurde das Gesuch des
Kaufmanns Karl Friedrich Hügin in Kleinkems um Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft
unter Vorsitz von Großherzl. Oberamtmann Sonntag behandelt. Nachdem festgestellt
wurde, daß die Bescheinigung über Hinterlegung der Taxe mit 100 M. vorliegt, erließ der
Bezirksrat nach gepflogener Beratung einstimmig folgenden Bescheid: "Dem Karl Friedrich
Hügin von Kleinkems wird gemäß § 21,22.23 Gew. Ordnung u. §§ 542 ff. Vollz......vom

23. August 1883 die Erlaubnis zum Betrieb der Gastwirthschaft zur Blume in Kleinkems
ertheilt.'"

Am 23. März 1898 berichtet der Gemeinderat über "die Revision der Wirthschaftstabelle
hier, die Versteigerung der Gastwirthschaft zur Blume in Kleinkems betr.", dem Großherzl.
Bezirksamt Lörrach folgendes:

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