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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
53.1991, Heft 2.1991
Seite: 118
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1991-02/0120
"Großherzl. Bezirks Amt Lörrach beehren wir uns über nachstehende Wirthschaftsgerech-
tigkeit gefällige Mitteilung ergebenst zu erbitten. Auf die im Jahre 1845 gepflogene
Verlassenschaftstheilung auf Ableben der Johann Adam Hügin Ehefrau wurde die betreffende
Wirthschaft zur Blume mit Real-Wirthschafts-Gerechtigkeit im hiesigen Grundbuche
eingetragen und mit derselben in das Lagerbuch aufgenommen.

Es ging ein Gerücht, daß durch Vermittlung eines Agenten die Wirthschaft mit Realrecht
in der Freiburger Zeitung, zum Verkaufe ausgesetzt sei. hierauf hat man von älteren
Orthseinwohnern und theilweise früheren Gemeindebeamten in Erfahrung gebracht, daß
hierauf kein Realrecht ruhe, worauf man die in der Registratur befindlichen Wirthschafts-
acten einer Prüfung unterzog, wobei sich dann eine Verfügung des Großherzl. Bezirksamts
Lörrach vom 14. Februar 1882 Nr. 2948 an das Bürgermeisteramt Kleinkems gerichtet
vorfand, nach welcher ausdrücklich hervorgeht daß die Wirthschaft keine Realwirthschaft,
sondern eine persönliche Gastwirthschaft ist.

In folge bevorstehender, auswärtiger Verehelichung der gegenwärthigen Blumenwirths
Witwe wird die Wirthschaft und sonstige Güter der größtentheils noch minderjährigen
Kinder mittels notarieller Versteigerung am 2. April 1898 verkauft. Der Gemeinderath hat
von vorerwähnter Großherzl. Bezirksamtlicher Verfügung dem Versteigerungsbeamten eine
wörtlich gleichlautende Abschrift zur Beachtung darauf zustellen lassen. Aus den am 22.
d.M. von Großherzl. Notar in Schliengen hier eingetroffenen Bekanntmachungsacten geht
dennoch hervor, daß das Wirthschaftsgebäude mit Realrecht zur Versteigerung kommt und
die ihm zugestellte Abschrift von vorerwähnter Verfügung außer Acht gelassen worden war.

Um späteren Schwierigkeiten zwischen Käufer und Gewähr- und Pfandgericht vorzubeugen
, findet sich der Gemeinderath dringend veranlaßt an wohldasselbe die ergebene Bitte zu
richten, uns über das Wirthschaftsverhältnis gefällige Mitteilung zur Eröffnung an den
Versteigerungsbeamten bald möglichst zukommen lassen zu wollen.

K. Fr. Eichacker

Der Bürgermeister A. Hofmann sowie das weitere Gemeinderathsmitglied Hofmann sind
wegen Krankheit am Erscheinen u. Unterzeichnen verhindert."

Johann Karl Friedrich Hügin verheiratete sich am 28. September 1871 mit Marie Karoline
Emilie Reichler, welche am 21. März 1851 als Tochter des Johann Martin Reichler. Landwirt
in Kandern und Bäckermeister in Kleinkems, sowie der Anna Maria Schöffel geboren wurde.
Sie sollte ihren Mann um etliche Jahre überleben, denn bereits am 6. Januar 1894 verstarb
Johann Karl Friedrich Hügin mit knapp 50 Jahren.

Aus der Ehe gingen 6 Kinder hervor. Die Witwe verheiratete sich am 14. Juli 1898 in
zweiter Ehe mit Christian Leberth, Hauptlehrer in Gutach. welcher ebenfalls Witwer war.
Diese Ehe blieb kinderlos. Marie Karoline Emilie Reichler verstarb am 7. Februar 1932.

"Die Gemeindewirthschaft in Kleinkems betreffend" bat der Gemeinderat in Kleinkems
am 23. März 1898 das Großherzl. Bezirksamt "über das früher bestandene Gemeindewirth-
schaftsrecht dahier um gefällige Auskunft ... Nach der vom Gemeinderat vom 13. d.M.
vorgenommenen Nachsuchung der Gemeinderechnungen ob etwa die Gemeindewirthschaft
früher an Johann Adam Hügin verkauft worden sei, hat sich in den Gemeinderechnungsbeilagen
zur 1838er Rechnung ein Beschluß vom 22.ten Februar 1838 Nr. 3329 vorgefunden,
woraus hervorgeht, daß dem Johann Adam Hügin hier die Genehmigung nur erteilt worden
ist. nach dem er sich verpflichtet hatte, jährlich 4 fl. in die Gemeindecasse zu bezahlen.

Der Gemeinderath

M. Meerstetter
Friedr. Kallmann

A. Schachenmeier
L. Meier

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