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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
54.1992, Heft 1.1992
Seite: 132
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-01/0134
gers nach Steinenstadt und der Erbauung einer neuen Kirche. Die Johanniter selber wandten
sich in dieser Angelegenheit nach Rom. Da die Gemeinde Steinenstadt arm war, konnte sie in
der Folgezeit den Prozeß nicht mit dem nötigen Nachdruck vorantreiben.

Einen ersten Fortschritt brachte dann das Jahr 1752. In Schliengen sollte eine neue
Pfarrkirche gebaut werden, wozu auch die Steinenstadter "Filialisten" herangezogen werden
sollten, wogegen die Gemeinde unter ihrem tatkräftigen und zielbewußten Vogt Franz
Schmidt ( 1744-1773) protestierte, da sie ein eigener Seelsorgdistrikt sei. früher eine eigene
Pfarrkirche gehabt habe. Man berief sich auch auf eine Ortstradition, wonach diese Kirche,
"Unserer lieben Frau" geweiht gewesen und mit einem Teil des Dorfes vom Rhein
hin weggerissen worden sei.

Durch persönliche Vorsprache und Vorlage von Denkschriften in Konstanz wurde dann
ein erster Teilerfolg erreicht:

Die Gemeinde wurde am 20. September 1752 von der Teilnahme am Neubau der
Pfarrkirche freigesprochen.

Im selben Jahr 1752 hatten die Johanniter von Rom ein Schreiben an die Gemeinde erlangt
mit einer ernsten Verwarnung, die Johanniter weiter zu belästigen, da über das vorgebliche
Pfarrecht der Steinenstadter nichts feststehe, für die Erbauung einer neuen Kirche und die
Einsetzung eines eigenen Pfarrers kein Anlaß vorhanden sei.

1753 wurde ihnen abermals Schweigen in dieser Angelegenheit auferlegt. Diese aber
hörten nicht auf. ihre Wünsche nachhaltig in Konstanz zu vertreten mit der Bemerkung, daß
sie an ihrem Seelenheil Schaden litten, was sie an verschiedenen Beispielen zu erläutern
versuchten.

Schließlich wurden beide Prozeßparteien 1754 von dem Kardinal-Proauditor in Rom, der
den Prozeß unter sich hatte, an die Kurie von Konstanz verwiesen, die dazu die Erlaubnis
erhielt, vorläufige Maßnahmen für die Pastoration in Steinenstadt zu treffen. Der Bischof
von Konstanz traf dann am 7. April 1755 die Anordnung, daß der Kaplan für Steinenstadt,
der bisher in Schliengen wohnte, sich nach Steinenstadt begebe, dort Wohnung und die
gottesdienstlichen Funktionen in der St. Barbarakapelle vornehme. So zog der Kaplan Schilli
nach Steinenstadt als Kurat, wo er bei Lorenz Wettle in der Mühle neben dem Maierhof, die
ebenfalls den Johannitern gehörte, Kost und Wohnung bezog.

Da die Johanniter von Heitersheim als Patronatsherren das Kostgeld nicht bezahlen
wollten, sondern diese Pflicht auf den Pfarrer von Schliengen abwälzten, weswegen man sich
zu nichts weiterem verstehe, als wie es bisher üblich gewesen, und da der Kurat wieder nach
Schliengen zog, weil der Müller ihm die Wohnung aufgekündigt hatte, dann es wieder in
Steinenstadt versuchte, um abermals wieder nach Schliengen zu ziehen, weil die Johanniter
das Kostgeld gesperrt hatten, erhob die Gemeinde Beschwerde in Konstanz.

Die Kurie richtete deshalb am 3. Juni 1756 an Bischof Josef Will Rink von Baldenstein
(1744-1761), den Landesherrn von Steinenstadt . die Bitte, die Zehnten in Steinenstadt,
soweit sie für den Unterhalt des Kuraten dienten, zu beschlagnahmen. Der Bischof von Basel
gab darauf seinem Amtmann von Rotberg in Schliengen die Ermächtigung, und zwar unter
dem 28. Juni 1756, die betreffenden Zehnten zu beschlagnahmen.

Diese Maßnahme des Landesfürsten tat ihre volle Wirkung. Die Heitersheimer Johanniter
bezahlten von jetzt an den Unterhalt des Kuraten in Steinenstadt, worauf dieser wieder von
Schliengen nach Steinenstadt zurückkehrte.

1759 war dann Steinenstadt endgültige Kuratie, von jetzt an wurden die Kirchenbücher
(Tauf-, Ehe- und Totenbuch ) vom jeweiligen Pfarrkuraten geführt, während sie bis dahin der
Pfarrer von Schliengen besorgte.

Die Gemeinde hatte somit einen zweiten Teilerfolg errungen; sie hatte nunmehr einen
eigenen Kuraten. aber es fehlte noch eine neue, geräumige Kirche.

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