http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-02/0015
abzugeben hat. gibt der zweite Zinspflichtige, der den "mittleren" Hammer in Gang hält, nur
sieben Schilling ab. Heute würden wir es als eine Form von Gewerbesteuer oder auch als
Wasserzins bezeichnen.
L3
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1992-02/0015