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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
55.1993, Heft 1.1993
Seite: 24
(PDF, 29 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-01/0026
Worum es geht

Daß diese beiden Dorfgemeinschaften, wie wohl die meisten damaligen Rheindörfer, ein
dringendes Bedürfnis hatten an allem, was der Fluß und die Inseln zu bieten hatten, liegt auf
der Hand. Holz als Brennmaterial und Rebpfähle. Gras und Heu fürs Vieh, Weiden als
Bindematerial für die Reben, allerhand Früchte und Fische - alles war von den in Armut
lebenden Menschen sehr begehrt und höchst willkommen. Holz und Gras taten besonders Not
den Kleinkemsem. schon wegen ihres kleinen, zwischen Rhein und Blansinger Buckel
eingezwängten Banns. Die Lage dieses wenig begüterten Dorfes, von Blansingen abhängig und
souverän beherrscht, vom "großen" elsässischen Nachbarn ebensowenig respektiert, war alles
andere als beneidenswert.

Von den lausigen Zeiten zeugt u.a. ein Antrag des Jakob Zuber vom 29. Dez. 1599. seine
Schiffsmühle von Kleinkems auf die elsässische Seite verlegen zu dürfen. Da die Genehmigung
auf sich warten läßt, drängt Zuber, kaum zwei Jahre später, mit einer neuen Bittschrift
beim Obervogt zu Landser, "weil er verhoffe andernseits Rheins mehr zu malen zubekhom-
men...".

Angesichts der Lage behalf man sich also so gut es ging, und zwischen zwei Rundgängen des
Bannwarts auf den Inseln machte man Holz beim Nachbarn, holte dessen Heu bei Nacht und
Nebel, machte man sich gelegentlich an den Grenzsteinen zu schaffen...

Mit den Grenzverhältnissen hatte es sowieso seine Sache, und zwar in höchst verzwickter
Weise. Hoheitsgrenze war der Talweg - sozusagen der schiff- oder flößbare Hauptarm des
Stroms mit der tiefsten Rinne - welcher sich aber je nach Laune und gelegentlich eines
Hochwassers von einer Seite auf die andere werfen konnte! Hingegen war die Banngrenze
zwischen beiden Dörfern seit altersher festgesetzt, doch konnten sich auch hier die "wandernden"
Inseln und Kiesbänke samt Grenzsteinen unter der theoretischen Linie hinwegschieben!..

Schließlich wußte niemand mehr, was wem gehörte, und anarchistische Zustände waren die
Folge. So wurden die Banngrenzen auch nach den auf gemeinschaftlicher Ebene ausgearbeiteten
Schiedssprüchen von 1559 und 1631 von allen Parteien großzügig mißachtet, und die
daraus folgenden Zwischenfälle, "Spänne und Irrungen", endeten oft mit Gewalttätigkeiten.

Seit langem schon

Wir schreiben das Jahr 1493- ein halbes Jahrtausend! Kolumbus kam eben von seiner großen
Entdeckungsreise zurück: wer aber, von all denen hier am Rhein, wußte schon von diesem
Ereignis? Hingegen kannte man sehr wohl die Sorgen des Alltags sowie die leidigen Probleme
der Inseln, die immer wieder zwischen den beiden Dorfgemeinschaften für "Spänne und
Irrungen" sorgten.

In diesem selben Jahr also trafen sich der Röttier Amtmann Rudolf von Blumeneck und sein
elsässischer Kollege Christoph von Hattstatt. Amtmann zu Landser, um nach dem Rechten zu
sehen und im endlosen Streit Abhilfe zu schaffen... Hatten nicht die Blansinger wiederum Heu
gemacht auf Großkembser Matten, während die Elsässer ihr Vieh zu unerlaubter Zeit auf
badischem Gebiet weideten?

Gleichzeit versuchten die Amtsleute auch noch eine notwendig gewordene Ordnung in die
Fischerei zu bringen, obwohl diese, als Sache der Herrschaft, dem Gesetze nach damals schon
ordentlich geregelt war. Doch die Regeln des Rheins waren eins, die Fischgründe aber waren
ein anderes!

So beklagten sich wenig später die Kleinkemser Fischer beim Statthalter im Obern Elsaß, sie
seien von den Großkembsern von ihren "Korb und Leuenenwaiden" (Vorrichtung zum

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