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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
55.1993, Heft 2.1993
Seite: 8
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0010
Zur Altersbestimmung einer Siedlung sind drei Methoden heranzuziehen:

1. Die urkundlich-schriftliche,

2. die archäologische und

3. die namenskundliche Methode.

Die urkundlich-schriftliche Methode bedient sich schriftlicher Archivquellen, besonders der
Urkunden. In den Urkunden werden Siedlungen meist zufällig genannt. Deshalb beweisen
solche Nennungen meist auch nur. daß eine Siedlung in dem betreffenden Jahr schon bestanden
hat"».

Über Hausen im Wiesental kann man in Büchern nachlesen, es sei 1295 in einer Verkaufsurkunde
erwähnt worden. Das ist ein recht knapper Hinweis und weckt Neugierde. Auch der
volle Text der Urkunde ist veröffentlicht. Da kauft ein Basler Bürger einen Weinberg in
Eimeidingen. Sein neuer Besitzer grenzt an die Reben eines gewissen "Heinrichs von Husen1
™.

Wer aber gewährleistet, daß dieser Heinrich sich gerade nach Hausen im Wiesental nannte,
wo es doch noch weitere Hausen oder Häusern am Oberrhein und in der Nordschweiz gab?
Aber auch eine zweite Urkunde gehört hierher: Gerade ein Jahr später kauft derselbe Basler
Bürger wieder Reben in Eimeidingen'31.

Unter den Zeugen ein "Heinrich ab dem Hus", offensichtlich derselbe Heinrich aus dem
Vorjahr. Und so scheint "von Husen" nur eine andere Schreibweise für den Familiennamen
"vom Huse" zu sein14'.

Schwerlich kann man also den Namen des Einwohners von Eimeidingen aus dem Jahre 1295
und 1296 als Beleg für einen Ortsnamen auffassen.

In einem summarischen Einkünfteverzeichnis des Klosters St. Blasien erscheint ca. um das
Jahr 1300 die Abgabe Heinrichs, gen. Blansinger. die er von Gütern in Husin entrichtet. Der
Aufbau der Quelle beweist, daß es sich um Hausen im Wiesental handelt151.

Der von St. Blasien eingesetzte Propst von Weitenau legte 1354 ein Einkünfteverzeichnis
des Klosters Weitenau an. auf Blatt 12 a heißt es dort: In Husin. Der landschaftliche
Zusammenhang im Aufbau des Einkünfteverzeichnisses beweist auch hier, daß es sich um
Hausen im Wiesental handelt'*'. Des weiteren entscheiden 1362 Basler Schiedsrichter über die
Gerichtsrechte in Hausen. Diese urkundliche Nennung bezieht sich ebenfalls auf Hausen im
Wiesental. Denn als eine Partei treten die damaligen Markgrafen und Herren der Herrschaften
Rötteln und Sausenberg auf.

Und wo gäbe es noch ein Hausen in den Herrschaften Rötteln und Sausenberg?17'

Die Archäologie vermag im allgemeinen nur ungefähre zeitliche Einordnungen vorzunehmen
.

Diese hilft für Hausen im Wiesental bislang nicht weiter. Der Gewanname "Mauren" samt
den vagen Berichten über die dort gemachten Mauerfunde sind jedoch emst zu nehmen18'. Doch
selbst wenn dort ein römerzeitliches Bauwerk gestanden hätte, so müßte es keineswegs Teil
einer ganzen Siedlung gewesen sein. Künftige Ausgrabungen könnten hier mehr Klarheit
bringen.

Die namenskundliche Methode beruht auf der Beobachtung, daß es immer wieder längere
Zeiten gegeben hat. in denen für neugegründete Orte bestimmte Namen in "Mode" waren.

Diese Methode kann also auch nur ungefähre Datierungen liefern. Die namenskundliche
Methode muß beim Ortsnamen Hausen ansetzen. Namen auf -hausen waren im "älteren
Ausbau", das heißt im 6. bis 7. Jahrhundert gebräuchlich, doch blieben sie auch während des
"jüngeren Ausbaus" im 8. bis 10. Jahrhundert "modern". Im mittleren Wiesental zogen die
Alemannen erst um 600 ein. Der "ältere Ausbau" verzögerte sich dadurch. Den "jüngeren Ausbau"

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