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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
55.1993, Heft 2.1993
Seite: 9
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0011
kann man hierzulande mit dem verstärkten Eingreifen der Karolinger um 750 beginnen

lassen19'.

Die Alemannen bildeten nie einen eigenen Staat. Die Rechts- und Herrschaftsverhältnisse
beruhten auf personalen Beziehungen, nicht auf Institutionen. Das zeigt sich auch in den
Ortsnamen, die in der Regel durch Verbindung eines Personennamens mit der Ableitungssilbe
(Suffix) -ingen gebildet sind. Man nahm früher an. daß alle -ingen-Orte auf alemannische
Gründer zurückgingen, während man die -heim-Orte auf fränkische Siedler zurückführte.
Diese Auffassung wurde inzwischen stark relativiert. Indessen gelten die -ingen und -heim-
Orte jedenfalls in der Regel als ältere Siedlungen, während die Orte, deren Namen auf -hof(en).
-stett(en). -dorf und -haus(en) enden, eher auf das 7./8. Jahrhunden zurückgehen, als durch den
Ort selbst, nicht durch eine Person. Kontinuität und Identität der Siedlung gewährleistet waren.

In der Zeit der Frankenherrschaft entwickelte sich eine vom Oberrhein ausgehende schrittweise
Erschließung des Landes. Diese erreichte um das Jahr 700 n. Chr. die Randzonen des
Schwarzwaldes. Vornehmlich Adelsfamilien, von den Königen hierzu begünstigt, ließen
zunächst in wirtschaftlich bevorzugteren Lagen roden und Siedlungsplätze anlegen. Es wurde
zuerst ein größerer Hof errichtet, dem man die umliegenden Neuansiedlungen zuordnete. Sie
unterstanden dem Groß- oder Meierhof und waren diesem gegenüber auch abgabepflichtig.
Meierhöfe mit Ansiedlungen sind im Raum Schopfheim um das Jahr 800 n. Chr. bekannt20'. Als
eine solche Ansiedlung muß Hausen, an der Randzone des Schwarzwaldes gelegen, in dieser
Zeit entstanden sein. Das beste Zeugnis für die Kontinuität der Siedlungen bilden neben den
Ortsnamen die Gräberfunde.

Es handelt sich um Reihengräber, die auf die Bildung von Friedhöfen schließen lassen, in
denen über Generationen hinweg die Verstorbenen mit den am Ort lebenden Nachkommen
verbunden blieben2".

Somit kann abschließend festgestellt werden, daß die zur Zeit älteste und eindeutige
schriftliche Erwähnung von Hausen im Wiesental "um das Jahr 1300" und die erste urkundliche
Erw ähnung von Hausen im Wiesental auf den 13. Juli 1362 zu datieren sind22'.

3.1 Die Urkunde vom 13. Juli 1362°
(in heutiger Schreibw eise)

"Ich Konrad von Bärenfels und ich Ottemann der Schaler, zwei Ritter, machen allen, die
diese Urkunde ansehen oder vorlesen hören, kund:

Es bestand Zwietracht und Streit, an denen einerseits beteiligt war der edle Markgraf Otto
v on Hachberg Herr zu Rötteln und zu Sausenberg und zwar für sich selbst und für Markgraf
Rudolf, seinen Vetter, den Sohn des verstorbenen Markgrafen Rudolf, des Bruders Markgraf
Ottos. An der Zwietracht und dem Streit waren andererseits beteiligt Dietschmann und
Lienhard zur Sunnen. Gebrüder und Bürger zu Basel. Es ging dabei um die Gerichte zu Hausen.
In ihrer Zwietracht und dem Streit sind beide Seiten übereingekommen, uns zwei als
Schiedsrichter zu wählen, sie haben auch gelobt, stets einzuhalten, was wir in der Sache
verkünden. Man soll also wissen, daß wir. die schon genannten Konrad von Bärenfels und
Ottemann der Schaler, uns darüber erkundigt haben und daß wir die Angelegenheit freundlich
und gütlich geregelt und entschieden haben, und zwar mit Willen und Wissen beider Seiten.

Und gemäß dem. was wir in Erfahrung gebracht haben und was uns auch geraten worden ist.
sprechen und verkünden wir in dieser Sache, wie hier geschrieben steht:

Erstens, daß der schon genannte Markgraf Otto, sein Vetter und alle ihre Nachkommen in
dem Dorf und in dem Bann zu Hausen richten sollen und dürfen über alle Totschläge und
Morde, wie sie sich auch zutragen und wie sie auch zu bezeichnen sein mögen, außerdem über

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