http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0030
die Distanz von 200 Fuß (etwa 65 Meter) vorgeschrieben. Nach den heutigen heraldischen
Anforderungen soll ein Wappen auch in verkleinerter Form, zum Beispiel auf einem Ring oder
einem Siegel, noch deutlich zu identifizieren sein.
Die Heraldik läßt als Grundfarben (Tinkturen) nur sechs Farben zu. die wiederum in "Farbe "
und "Metall" untergliedert werden. Als Farbe gelten Rot. Blau. Grün und Schwarz, als Metall
Gold (im Wappen oft in Gelb dargestellt) und Silber (in der Darstellung oft durch Weiß
verkörpert). Als "redend" bezeichnet man ein Wappen, wenn es symbolisch den Namen oder
die Herkunft seines Trägers wiedergibt. Beispiele hierfür sind der Bär im Berliner Wappen oder
das (Hebel-)Haus im Wappen von Hausen im Wiesental. Für die Beschreibung eines Wappens
gilt der allgemeine Grundsatz, daß die Begriffe "rechts" und "links" nicht vom Blickpunkt des
Betrachters, sondern von dem des Schildträgers aus gelten. Die rechte Seite des Wappens ist
also die dem Betrachter zur linken Hand liegende. Mit dieser, auch als "vorne" bezeichneten
Seite beginnt stets die Beschreibung eines Wappens in der Literatur.
Literaturhinweise
1. Wappenbuch Landkreis Lörrach
von Harald Huber. Verlag Südkurier Konstanz. 1984. ISBN: 3 87799 046 0
2. Familienforschung. Ahnentafel. Wappenkunde
v on Peter Bahn. Falken-Verlag. 1986
ISBN: 3-8068-0744-2
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Gemeindewappen Hausen im Wiesental:
In Grün ein silbernes Fachwerkhaus.
Der Abdruck des Gemeindew appens erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Bürgermeisteramts
Hausen im Wiesental vom 28. Juli 1992.
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