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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
55.1993, Heft 2.1993
Seite: 65
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0067
Als noch Feuerreiter unterwegs waren .

Das Feuerwehrwesen in Hausen im Wiesental
vor über einhundert Jahren

Elmar Vogt

Erst vom 18. Jahrhundert an liegen Unterlagen über die Gründung einer Feuerwehr in
Hausen im Wiesental vor. Im Protokoll über die Generalversammlung vom 14. September
1876 wurde festgelegt, daß der Beitrag im Monat 20 Pfennig beträgt, der jeweils am ersten
Sonntag des Monats dem Kassierer zwischen 12 und 1 Uhr mittags auf dem Rathaus gezahlt
werden muß. Die Aufgaben der Feuerwehren waren vor über 100 Jahren in den Feuerlöschordnungen
für den jeweiligen Amtsbezirk und in der Satzung und der Dienstordnung geregelt.
Auch das "Verhalten bei einem Brande im Ort" war in der damaligen Feuerlöschordnung für
den Amtsbezirk Schopfheim vom 2. Januar 1879 genauestens festgelegt. In einem Abschnitt
heißt es: "Beim Ausbruch eines Brandes ist sofort durch Sturmläuten oder wo eine Glocke nicht
vorhanden ist. auf andere ortsübliche Weise Feuerlärm zu machen. Zur Herbeirufung fremder
Hilfe ist die erforderliche Anzahl Eilboten (Feuerreiter) zugleich mit der Einteilungsliste
aufzustellen, deren jedem die Wegrichtung genau vorzuschreiben ist. Dieselben haben sogleich
auf die Brandstätte zu eilen und die Befehle des Bürgermeisters einzuholen". Für Hausen
war in der Feuerlöschordnung festgelegt, daß das Bezirksamt, das heutige Landratsamt. und die
Gendarmerie in Schopfheim unverzüglich benachrichtigt werden. Zusätzlich wurde je ein
Bote, ein Reiter oder Radfahrer nach Zell. Fahrnau und Raitbach entsandt. Sie hatten, soweit
erforderlich, die Feuerkunde nach eigener Instruktion weiterzugeben.

Staatlicher Feuerschutz

Seit 1758 gibt es im Lande Baden eine staatliche Feuerversicherung. Danach war es auch
nicht mehr zulässig, ein neu erstelltes Gebäude mit einem Strohdach zu versehen: ausgenommen
waren die höhergelegenen Orte, wie zum Beispiel Gersbach.

Der Vogt (Bürgermeister) war verpflichtet, jährlich am 2. Januar den Zu- und Abgang der
Brandversicherungsanschläge zu melden. Die Gebäude von Zinn- und Blechschmieden, von
Zieglern und Hafnern konnten nicht in die Feuerversicherung aufgenommen werden. Ihre
Häuser wurden regelmäßig nach ihrer Feuergefährlichkeit untersucht. Mit der Aufnahme in die
Gemeinde mußte jedermann einen Feuereimer anschaffen und diesen mit Wasser gefüllt auf
die Bühne stellen. Der Vogt und die Feuerschauer, welche immer zur Gemeindeversammlung
in der ersten Woche des neuen Jahres verpflichtet wurden, hatten die Vorschriften und deren
Einhaltung zu überw achen. Im Jahre 1788 meldete der Vogt: "Bei der heute vorgenommenen
Feuerschau wurden auch die der Gemeinde angehörigen Feuerlöschgerätschaften untersucht
und befunden, daß 57 Stück Feuereimer, vier Feuerhaken und fünf Feuerleitern in gutem
Zustand vorrätig da sind".

Hausen hatte zu diesem Zeitpunkt knapp über 70 Bürger. Im Eisenwerk, das von 1682 bis
1865 bestand, war natürlich die Feuergefahr besonders groß. Es ist anzunehmen, daß zwischen
den Jahren 1736 und 1738 eine Art Werkfeuerwehr gegründet wurde. Johann Sebastian Clais.
1742 in Hausen geboren und 1809 in Winterthur gestorben, war gelernter Uhrmacher und
wurde in späteren Jahren zum versierten Bergbauspezialisten. Clais befaßte sich auch mit der

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