http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1993-02/0097
Beispiel eines Schuldscheins von 1833 mit Rückzahlungsquittung
I vergrößerte Fotokopie)
w eiterhin beachtet werden. Versprechungen mit Juden seien unter Zeugen zu machen und
hätten schriftlich zu erfolgen, sonst könne in einem Streitfall keine Unterstützung von
amtlicher Seite erfolgen.
Zu Ende des 18. Jahrhunderts und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts spielten Juden
für Schliengener Bauern als Geldgeber eine ziemliche Rolle. Dies w ar eben vor der Zeit, da
örtliche oder auch regionale Kreditkassen als Helfer in Geldsachen aufkamen. So bezeugen
eine Reihe von Schuldscheinen - oft "Obligationen" genannt -, die in Schliengen privat
aufbewahrt worden sind, daß immer wieder größere oder kleinere Geldbeträge von Juden
geliehen worden sind. Dies geschah oft im Zusammenhang mit dem Kauf von Vieh. Dabei
erscheint meist der Zusatz "bis nach der Ernte", soweit nicht Martini als Zahlungsziel
angegeben ist. Gelegentlich sind Verzeichnisse von Grundstücken und deren Bewertung
beigegeben (Reben, Äcker, Matten), die als Sicherheit für eine größere geliehene Summe
dienten. Der Zinssatz für die Schuld war meist nicht angegeben; er betrug aber, wie seit langem
üblich, normalerweise 5 %.
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