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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 1.1994
Seite: 47
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-01/0049
Und zum Jahre 1400 erfahren wir von einem Neuenstein als Sitz einer kleinen
Herrschaft, die östlich Hausen lag. In diesem Jahr kaufte Markgraf Rudolf III. v.
Rötteln die Feste "Nüw Stein" mit den Dörfern "Gerispach" (Gersbach). "Slech-
bach" (Schlechtbach), "Sweyggmatte" (Schweigmatt). "Küremberg" (Kürnberg)
und "Reippach" (Raitbach) sowie die Höfe "Sattellege" (Sattelhof). "Blümberg"
(Blumberg), "Eychenbrunnen" (Eichenbrunnen) und "Steinegg" (Steinighof). Als
Verkäufer dieser Siedlungen und Besitzungen traten auf Anna, die Witwe des
Ritters Rudolf Hürus d.A. v. Schönau, und ihr Sohn Albrecht v. Schönau. Die
beiden Verkäufer erklärten, sie seien Eigentümer der veräußerten Rechte und Güter
-2'.

Monate später stellte sich das als wenigstens teilweise falsche Behauptung heraus
. Markgraf Rudolf anerkannte nämlich in St. Blasien die Oberhoheit der dortigen
Abtei über die Feste "Nüwen Stain", das Kloster hatte die Burg bisher als
Mannlehen vergeben. Da Rudolf die Feste aber jetzt gekauft hatte und (als Dank)
für seine Freundschaft verzichteten Abt und Konvent für immer auf den Neuenstein23
'. Sehr merkwürdig! Eine kirchliche Einrichtung durfte eigentlich auf keinen
Besitz verzichten. Was deshalb unter der Freundschaft des Markgrafen zu
verstehen ist. bleibt im dunkeln. Immerhin wird deutlich, daß Rudolf III. über das
volle Eigentumsrecht verfügen wollte: außerdem ist anzunehmen, daß mindestens
ein Teil der zum Neuenstein gehörenden Dörfer und Rechte von St. Blasien
stammte. Wo lag nun das Herrschaftszentrum Neuenstein? Und paßt dieser Stein
überhaupt zum Hausener Steinzehnten?

Grenzen der Herrschaft Neuenstein

Der Neuenstein erhob sich jedenfalls innerhalb des im Jahre 1400 mitverkauften
Gebietes, wie schon Christian A. Müller und Werner Meyer festgestellt haben.
Das ergibt der Urkundentext eindeutig. Versuchen wir also zunächst den Umfang
des erworbenen Bezirkes zu ermitteln.

Erwünschte Auskünfte über die Grenzen der Herrschaft enthalten Zeugenaussagen
von 1421. Damals waren Leute vom Schwarzwald in den Osten des markgräf-
lichen Gebietes eingedrungen. Es könnte sich um Angehörige der Einung Rickenbach
behandelt haben, hinter denen ein österreichischer Vost gestanden haben
mag. In den anschließenden rechtlichen Auseinandersetzungen sagten Zeugen verschiedenster
Herkunft übereinstimmend aus2"": Die Herrschaft Neuenstein begann
im Osten am ("langen") Markstein "hinter dem Totmüß", er stand möglicherweise
auf dem "Sandboden"26'. Von dem Markstein hinter Todtmoos eins die Grenze in
die "hole Werre". Zwei Zeugen sahen in der hohlen Wehra den Ursprung der
Wehra. Vermutlich war mit dem angeblichen Quellauf der Schwarzenbach gemeint
, der durch die Wolfsschlucht in Wasserfällen zur Wehra hinabfließt2 '.

Die Grenze der Herrschaft Neuenstein folgte dann der "Werre" (Wehra) "bis an
Werrer Ban". d.h. bis an die Bannsrenze von Wehr. Beide Bezirke stießen bald
nach "Horburgs Brügge" (wohl die alte Wehrabrücke) bei der Einmündung des

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