http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-01/0055
Abb. 6: Ein kurzes, freigelegtes Mauerstück der Kernburg im Burgholz; Aufnahme Schubring
Mit dem "Neuenstein" schufen die Ritter vom Stein sich südlich der Hohen
Möhr einen weiteren Herrschaftsmittelpunkt, wie Müller schon richtig erschlossen
hat. Hier haben ihnen wahrscheinlich das Kloster St. Blasien und sein Wiesentäler
Kastvogt 50', der Markgraf v. Hochberg, die Wege bereitet.
Vermutlich pflegte St. Blasien den Neuenstein direkt an die Herren v. Stein und
v. Schönau zu verlehnen. eventuell mit einigen der umliegenden HöfeMl. Blieb
dies zunächst ein isolierter, inselhafter Besitz?
Von Markgraf Rudolf III. trugen die Ritter v. Schönau 1394 zu Lehen: "die
Wisen halber von Huser Flu untzen an Schitzelbach mit den Gerichten, die darzu
gehörent"52'. Dieses bislang unverstandene Lehen kann enträtselt werden. Der
Schüsselbach, als Südgrenze Raitbachs gegen Fahrnau. ist uns schon geläufig, die
Hausener Fluh liest über dem Westufer der Wiese und reicht teilweise unmittelbar
an die Gemarkungsgrenze zwischen Hausen und Zell. Vom Schüsselbach zur
Hausener Fluh stellte die Wiese eine Verbindung her. in ihrer Mitte lief offenbar
eine Grenze ("die Wisen halber"!).
Daß die östliche Wiesenhälfte gemeint war. zeigt die Anführung des Schüsselbachs
. (Die Gemarkung des gegenüberliegenden Hausen reicht nämlich noch weiter
nach Süden). Es handelte sich bei dem Lehen gewiß nicht nur um Wasser und
Fischereirechte, sondern um Herrschaft über Land und Leute. Denn zum Lehen
gehörten Gerichte. Mit der komplizierten Formulierung waren mindestens Rahrbach
, als Teil der Herrschaft Neuenstein, aber auch die Herrschaft Zell, die ein
Ganzes bildete, gemeint.
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