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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 1.1994
Seite: 59
(PDF, 32 MB)
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Sprüchen der Ritter v. Schönau zu rechnen, die als Gesamterben der Herren v.
Stein auftraten.

Die Genealogie der Herren vom Stein und der zer Sunnen ist von Walther Merz
erforscht worden75'. Nach seinen Ergebnissen hatte der älteste in einen Stammbaum
einreihbare Großmeier, ein Heinrich, eine Tochter unbekannten Vornamens,
deren Mann erst spät ab 1315 genannt wird. In der Sunnen-Familie heiratete
Hugo, der erste sicher einreihbare Familienangehörige, eine Agnes. Ihre Herkunftsfamilie
ist nicht bekannt, sie überlebte ihren Mann; in Quellen kommt sie
von 1286 bis 1304 vor. Handelte es sich um die Tochter Heinrichs I. vom Stein?
Hatten die Söhne der Agnes, als sie mündig wurden, das Erbteil der Mutter erhalten
? Ging die Mutter dann eine zweite Ehe ein? Das wäre eine sehr glatte Lösung.
Andere Erbwege sind daneben denkbar.

Der Übergang der Ortsherrschaft in Hausen kann im ersten oder zweiten Jahrzehnt
des 14. Jahrhunderts erfolgt sein. 1362 bestätigten die Schiedsrichter den Gebrüdern

C CT

Dietschmann und Lienhart zer Sunnen dann neben dem mittleren und dem niederen
Gericht alle "andern iren Rechten und guten Gewonheiten, die si vormals in demselben
Dorfe und Banne ze Husen gehebt und harbracht hant"76'. 1394 erstreckte sich
das schönauische Wiesen-Lehen - wie dargelegt - nicht auf Hausen. 1406 wurde dem
Markgrafen Rudolf III. das Blutgericht in Hausen bestätigt 77).

So könnte das Sunnen-Geschlecht die Ortsherrschaft bis zu seiner Katastrophe
im Jahre 1461 behalten haben. Damals ließ der Rat von Basel das Familienoberhaupt
Jerg zer Sunnen hinrichten. Jerg hatte bereits 1446. von französischen Solddiensten
heimkehrend, einen Raubmord an einem anderen ehemaligen Söldner
begangen. Wenigstens gab er das nach "scharfem" Verhör zu. Der überlebende
Bruder Konrad hielt sich auswärts auf und blieb Söldner des Herzogs v. Lothringen
. 1470 wird er zuletzt genannt78'. Nach der Hinrichtung Jergs fiel es dem
damaligen Markgrafen Rudolf IV. gewiß leicht, von der Witwe und den Verwandten
die Dorfherrschaft in Hausen zu erwerben. Von 1471 liegt erstmals ein Urteil
des Ortsgerichtes vor. Es tagte jetzt unter der Autorität des Markgrafen79'.

Die nun ausgebreiteten Annahmen über den Ursprung und die Vererbung der
Hausener Ortsherrschaft können nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit und innere
Stimmigkeit beanspruchen. Sie sollen als Arbeitshypothesen vorgebracht und zur
Diskussion gestellt sein.

Anmerkungen

1) Erw eiterte Fassung eines Vortrages, den ich am 17. Oktober 1993 auf der Herbsttagung des
Geschichtsvereins Markgräflerland in Hausen LW. gehalten habe. Den Diskussionsrednern danke
ich für ihre Beiträge.

2) Achtburger hießen in Basel die mit Handel und Geldgeschäften befaßten patrizischen Bürgerfamilien
, weil sie im Rat acht Vertreter stellten.

3) Vgl.: Der Landkreis Lörrach, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg und dem
Landkreis Lörrach. Bd. 1. Sigmaringen 1993. S. 905. - E. Vogt. Hausen i.W. - Vom Arbeiterdorf
zur Wrohngemeinde. in: Das Markgräflerland 1993 H. 2. S. 6. 9 f.

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