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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 64
(PDF, 60 MB)
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drohendem Bankrott zu retten. Als das auf solche Weise zusammengewachsene
Markgräflerland 1503 an Baden-Durlach kam. konnte der neue Besitzer. Markgraf
Christoph von Baden-Durlach. sich eines bedeutenden Zuwachses durch ein fast
vollständig geschlossenes Gebiet erfreuen.

Rudolf IV. starb 1487, und sein Nachfolger wurde Markgraf Philipp. Als dieser
merkte, daß er der letzte männliche Vertreter seines Geschlechtes sein würde, schloß
er am 26.8.1490 den bekannten Erbvertrag mit den Markgrafen von Baden-Durlach.
Nach diesem Vertrag sollte sein Besitz, das Markgräflerland, bei seinem Ableben an
Markgraf Christoph von Baden-Durlach fallen. Dies mit ausdrücklicher Zustimmung
der „Landschaft", d.h. den Vertretern der Bevölkerung. Erst jetzt, 1503, war aus dem
1444 entstandenen Markgräflerland das badische Markgräflerland geworden20'.

Beim Tod von Markgraf Philipp (1503) und dem vertragsmäßigen Übergang an
Baden-Durlach kam es kurzzeitig nochmals zu Irritationen: Es gab damit zwar keinen
männlichen Vertreter der Markgrafen von Hachberg-Sausenberg mehr, wohl aber
weibliche Nachkommen, die Tochter Johanna, welche sich mit dem Grafen Louis de
Longueville verheiratet hatte. Es wäre auch denkbar gewesen, die weibliche Erbfolge
gelten zu lassen und das Markgräflerland den Grafen von Longueville zuzuweisen.
Wäre dies gekommen, so wäre das Markgräflerland 1503 mit der Grafschaft (seit
1505 Herzogtum) Longueville (nach dem Ort Longueville-sur-Scie, heute Departement
Seine Maritime, zwischen Rouen und Dieppe gelegen) vereinigt und demzufolge
wohl französisch geworden. Die Zuweisung an Longueville aber hätte eine
Abweichung vom Erbvertrag von 1490 bedeutet, dem die „Landschaft" ausdrücklich
zugestimmt hatte. Deshalb lehnte sie es jetzt ab, ihren eigenen Beschluß zu korrigieren
, und bestand auf der Erfüllung des Erbvertrages von 1490. d.h. dem Übergang an
Baden-Durlach. Beim Tode der Tochter Johanna von Rötteln-Sausenburg, verheiratete
de Longueville, 1543. erhoben deren Erben Anspruch auf das Markgräflerland.
Über diese Ansprüche wurde 1581 ein Vergleich erzielt, wonach Baden-Durlach
gegen Bezahlung von 225 000 fl. die Forderungen von Longueville abgalt. - Seit
Louis L de Longueville waren die Herzöge von Longueville auch souveräne Fürsten
von Neuchätel und kamen später u.a. in den Besitz der Herrschaft Valangin21'.

Von der konkurrierenden Macht Österreich war schon mehrfach die Rede. Auch
Österreich versuchte, seinen Besitz und seine Rechte zu erweitern und auszubauen.So
w ollte es erreichen, daß Markgraf Christoph Schopfheim und Rötteln von Österreich
zu Lehen nehmen sollte. Das hätte bedeutet, daß Österreich (jedenfalls grundsätzlich)
die Möglichkeit gehabt hätte, eines Tages das Lehen einzuziehen. Dagegen wehrte
sich Markgraf Christoph

Eine für die Zeit besondere und für die Verfassungsgeschichte bedeutende Einrichtung
war die „Landschaft", die eine wirkliche Vertretung der Bevölkerung darstellte.
Das Gebiet des Markgräflerlandes wurde in vier Viertel eingeteilt, und jedes Viertel
entsandte eine bestimmte Anzahl Vertreter in die „Landschaft". Als Tagungsort
erscheint in der Frühzeit der Sausenhardt, eine Ebene zwischen Kandern und
Mappach. Hier versammelten sich die Volksvertreter und die Vertreter der Herrschaft
, d.h. des Staates, in der Art der Schweizer Landsgemeinde unter freiem

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