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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 88
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0090
gegen seinen Schwager bei König Ruprecht schuldenhalber die Reichsacht durchgesetzt
?9', was einen Zugriff auf dessen Besitzungen ermöglicht hätte, und 1405
erweitert der König die Acht auf sämtliche Untertanen Konrads, die männlichen
Geschlechts und über 14 Jahre alt sind - ein damals übliches Verfahren des Reichsgerichtes
. 1408 hat Rudolf Eigenleute in der Herrschaft Badenweiler (Reg. Hachb. h
906). Noch 1414 will König Sigismund beider Streitigkeiten auf einem Tag in
Konstanz schlichten, wie er auch noch 1417 angerufen wird. Im gleichen Jahr hat
Konrads Sohn Johann, wie wir wissen, Badenweiler an sich gelöst - und 1418 vom
König einen Jahrmarkt „uf dem berge vor der vesten Badenwilr" erhalten. Dennoch
ergeben sich weitere „Vernetzungen" zwischen Badenweiler und den Markgrafen,
vor allem unter Rudolfs III. unglücklichem Sohn Wilhelm (1428-1441), der, als
Alkoholiker von seinem Sohn Rudolf IV. auf dem Juraschloß Vautravers interniert,
dort 1482 stirbt.

Um die Markgrafschaft vor ihm und seinen Schulden zu retten, zwingen Wilhelms
Gemahlin Elisabeth von Montfort und Johann von Freiburg/Neuenburg ihn zum
21.6.1441 zu einem Vertrag, wonach er die Verfügung über seine Güter dem Grafen
Johann übergibt. Der nominelle Herr Badenweilers ist, für die Zeit der Vormundschaft
über Wilhelm, nun auch Herr der hachbergisch-sausenbergischen Lande. Allerdings

Abb. 7: Türe am sog. Bergfried mit Kiel-
bogentürsturz. 1982

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