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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 103
(PDF, 60 MB)
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herum und sind von der Rückseite der Gehöfte aus schneller zu erreichen. Ganz
Schlaue bauen daher später verbotenerweise Stiegen und Übergänge über den
Zaun - und heimsen sich natürlich eine Strafe ein.

Im Dorf leben zu dieser Zeit etwa 200 - 230 Personen, von denen längst nicht
alle "libeigenmann (Leibeigene) oder sust burger" der Herrschaft Rappoltstein
sind, denn einige haben ihren Herrn in Staufen oder Heitersheim. andere gehören
zur Markgrafschaft oder sind gar herrenlos, sogenannte Wildfänge. Es war höchste
Zeit, daß sich eine starke Hand um dieses durch den häufigen Wechsel der vorangegangenen
Herrschaften aus den Fugen geratene Dorf kümmerte!

Die Herren von Rappoltstein

Zunächst nahmen die Brüder Wilhelm (I) und Smasmann (II) von Rappoltstein die
Zügel in die Hand und erließen 1506 die erste Dorfordnung. 1527 trat der sehr bestimmende
und einflußreiche gleichnamige Sohn Wilhelms. Wilhelm (II), an deren Platz.
Er war kaiserlicher Landvogt und Oberhauptmann der vorderösterreichischen Lande.
Als seine Eschbacher Untertanen sich an den Voraufständen zum Bauernkrieg im Mai
1524 beteiligten, sich am herrschaftlichen Getreide vergriffen und keinen Zins und
Zehnt mehr geben wollten, ordnete er an. nicht viel Aufhebens davon zu machen - in
seinen linksrheinischen Gebieten ging es wesentlich schlimmer zu. Er hat offensichtlich
die richtige Politik angewandt, denn im Jahr darauf herrschte Ruhe im Dorf, es gab
keine Abtrünnigen. Nach dem Bauernkrieg beklagten sich die Eschbacher sogar bei
ihrem Dorfherm. daß die Gebrüder von Baden so übel im Dorf gehaust. Zerstörungen
angerichtet und friedliche <! I Bauern, "so ir segesset (Sense) getenglet". bedroht hätten.

Wilhelm (II) hatte kaum Zeit, sich um seine Besitzungen zu kümmern und
beauftragte daher seinen Sohn Ulrich mit der Verwaltung. Dieser hatte sich refor-
matorischem Ideengut zugewandt, es aus Angst vor seinem Vater, der ein ausgesprochener
Gegner der Reformation war. jedoch nie gewagt, offen dazu zu stehen.
1547 übernahm dessen Sohn Egenolph die Herrschaft Rappoltstein bis zu seinem
Ableben 1585. Er bekannte sich offen zur damals "schweizerisch" genannten Lehre
, also Zwingiis Lehre, nicht zur lutherischen. In einem katholischen Dorf des
Breisgaus mußte es mit einem protestantischen Dorfherrn zwangsläufig zu
Schw ierigkeiten kommen. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 erkannte das
Haus Habsburg neben der "alten Lehre" nun auch die Augsburgische Konfession.
Luthers Lehre, an. schloß jedoch alle anderen "Religionen" aus. 1580 ging daher
Egenolph zur Augsburgischen Konfession über, um damit den ständigen Auseinandersetzungen
mit dem Landesherrn aus dem Wege zu gehen.

Unter Egenolph wurde die Dorf Ordnung 1560. also nach der Reformation, erneuert
, ein paar Jahre später schließlich geändert, ergänzt und die Strafgelder
erhöht. Es wird aufschlußreich sein für die Entwicklung des Dorflebens, welche
Paragraphen geändert wurden. Für die restlichen Jahre bis zum Übergang des
Dorfes an das Johannitergroßpriorat Heitersheim 1613 kümmerten sich Egenolphs
Frau. Maria Gräfin von Erbach, und ihr Sohn Eberhard um die Dorfgeschäfte.

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