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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 108
(PDF, 60 MB)
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war mit Mahlen. Führte der Bach dann kein Wasser, waren sie unter der Woche zu
bewässern, und die Matten einiger Dorfbewohner gingen eben leer aus. Dabei war
das Futter ohnehin so knapp! Stroh und Mist zu verkaufen, vom Heu ganz zu
schweigen, war daher bei Strafe verboten. Waren in der ersten Dorfordnung noch
Äcker für das Vieh freigegeben, so wurde nach der Jahrhundertmitte auch das
Ackerland schon rar aufgrund der Bevölkerungszunahme. So viele junge Bürger
gab es hier, die dringend um Aufteilung eines der Herrschaft gehörenden Gutes
baten, was ihnen schließlich auch gewährt wurde. Bereits in der ersten Ordnung
hatte die Herrschaft bestimmt, daß ein Zaun zwischen Äckern und Matten von den
Bauern zu erstellen war, 90 cm hoch und 1,3 km lang, wie errechnet werden
konnte. Man kann sich vorstellen, wieviel Mühe und Arbeit die Bauern dadurch
auf sich nehmen mußten. Aber nun konnten die Matten vom 23.4. - Georgi - bis
24.8. - Bartholomäi - zugemacht und verschlossen gehalten werden, um gutes
Futter für den Winter zu bekommen. Außer Großvieh und Pferden wurden Schafe
gehalten und Schweine. Die letzteren trieb man in den Wald zur Eichelmast. Der
Wald gehörte wie üblich allein der Herrschaft, sie hatte die Forsthoheit. Benötigten
die Bauern ein paar Stämme als Bauholz, so mußten sie die Herrschaft darum
bitten. Das Bürgerholz erhielten sie seit Jahrhunderten aus dem Wald von St.
Trudpert, prozessierten deshalb aber auch immer wieder mit dem Abt. Eschbach
gehörte zur Markgenossenschaft des aus dem Münstertal kommenden Neumagens
und hatte als im Überschwemmungsgebiet des Baches liegende Gemeinde Anrecht
auf die "Holzhauensgerechtigkeit". Jahrhundertelang - aktenkundig bereits
1363 - mußte immer wieder um dieses Recht gekämpft werden.

Mit keinem Wort wird in den Dorfordnungen vom Flursystem gesprochen.
Offenbar hat die Herrschaft Rappoltstein die bereits bestehende Flurverfassung
unverändert übernommen. Dreifelderwirtschaft mit Flurzwang war hier üblich:
Sommergetreide - Wintergetreide im Turnus, im 3. Jahr Brache. In drei unterschiedlich
großen Zeigen hatte jeder Bauer seine Parzellen, die in diesem Realtei-
lungsgebiet manchmal nur ein Viertel Juchart - etwa 9 ar - oder noch weniger
umfaßten. Nur beim Münchshof. der der Herrschaft gehörte, waren es große Flurstücke
von 8 ha. Der Gewanname "breiten" läßt auf einen Herrenhof. möglicherweise
einen alten Fronhof. schließen. Roggen, Weizen, Gerste und Hafer wurden
angepflanzt, ebenso Hanf und wahrscheinlich auch Flachs, wie der Name "Flachsländer
" andeutet.

Zehnt und Fruchtlieferung

Wie hat nun bei der Vielzahl von Parzellen, auf welchen wegen des Flurzwangs
zur gleichen Zeit geerntet wurde, die Herrschaft überhaupt noch einen Überblick
über den ihr zustehenden Zehnt haben können? Hierbei muß noch berücksichtigt
werden, daß der Ertrag natürlich schwankte, denn "so es brach liegt, gibt es
nichts". In diesem Fall handelte es sich um eine sogenannte unbeständige
Fruchtabgabe. Dazu kamen noch Einnahmen aus beständigem Fruchtzins. z.B.

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