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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 113
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onsinstanz der landesherrlichen Regierung in Ensisheim wandte, denn schließlich
habe er über seinen Untertan zu gebieten, und sein Hofgericht sei auch dafür zuständig
. Anerkannt wurde dagegen von der Herrschaft, daß "Totschlag. Malefitzsachen
und andere hohe Übeltaten" nach kaiserlichen Rechten und gemeinem Landsbrauch
abgehandelt wurden. Bei Verurteilung zum Galgen konnte das Urteil in Hohenack
vollzogen werden, wo der Rappoltsteinische Galgen stand. Ob wohl dort 1606 die
verurteilten Eschbacher Burschen ihr Leben lassen mußten? Sie hatten einen Heiters-
heimer so geschlagen, daß er an den Verletzungen gestorben war. Bis zu ihrer Verhandlung
lagen sie zunächst in Eisen geschlagen im Eschbacher Gefängnis bei Wasser
und Brot.

Reformatorisches Gedankengut

Besonders interessant sind die Paragraphen der Dorfordnung, die sich mit Gotteslästerung
und sittlichem Lebenswandel befassen, vermitteln sie doch einen Eindruck
, wie sich der Glaubenswandel der protestantisch gewordenen Herrschaft in der
zweiten veränderten Ordnung niederschlägt. Der "Beförderung christlichen Lebens.
Abstellung des Ungehorsams und Pflanzung von Zucht und Erbarkeit" sollte dieses
Kapitel dienen.

Am deutlichsten zeigt sich die Neue Lehre beim Paragraphen über die Gotteslästerung
:

1506

wenn jemand Gott lästert,
die Jungfrau Maria,
die Mutter Gottes
und die Gottesheiligen

Das Wegfallen von Maria und den Heiligen ist ein deutliches Symptom für den
vollzogenen Wechsel von der katholischen Version von 1506 zur protestantischen
von 1560. In der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. und in den verschiedenen
Polizeiordnungen Ferdinands L tritt uns daher folgerichtig die katholische Form mit
der Jungfrau Maria und den Heiligen gegenüber, w ährend in den protestantischen
Kirchenordnungen und Dorfordnungen sowohl die Heiligen als auch Maria fehlen,
auch fehlen müssen, da ja Luther die Verehrung Marias und der Heiligen ablehnte.
Ob den Eschbacher Bauern dieser Unterschied wohl aufgefallen ist? Wie hielten sie
es überhaupt mit der Religion und dem Kirchenbesuch? An Hochfesten wie dem
"heiligen Weihnachtstag" und am Palmsonntag scheinen alle Dorfbew ohner zur Messe
gegangen zu sein, w ie sich aus der Zahl der ausgeteilten Kommunionen schließen
läßt. An gewöhnlichen Sonntagen drückte man sich aber auch gem. sonst hätte die
Herrschaft nicht jeglichen Verkauf von Waren vor Beendigung des Gottesdienstes
verboten.

Für Egenolph w ie auch für andere Herrschaften und Klöster ergaben sich durch die
Reformation zwiespältige Situationen. Man denke nur daran, daß der protestantische

1560

w enn jemand Gott lästert.

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