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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 117
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0119
Abb. 9: Fronende Bauern und Gesinde bei der Feldbestellung
Illustrierte Alltagsgeschichte von J. Kucynski

von ihrem Edelmannssitz Lasten wie von einem Hintersassen verlangt habe. Ganz

c

offensichtlich wurden die ständischen Ordnungsvorstellungen, die ja eine soziale
Ungleichheit beinhalten, nicht mehr ohne weiteres anerkannt. Man denke dabei
auch an die angewachsene Schicht der Besitzlosen, der Taglöhner in Eschbach.

Der Friede im Dorf war gefährdet. Dabei sind gerade dem Friedbrechen und
dem Herrschaftsfrieden zwei Paragraphen der Dorfordnung gewidmet, in welchen
einem jeden Untertan das Recht und die Pflicht zur Wahrung des Friedens übertragen
wird. Der zu Beginn erwähnte Dorfzaun als Symbol des Friedensbezirks fand
nämlich seine Entsprechung im kleinen: Hofareal und Gärten der Bauern waren
ebenfalls mit Zäunen oder Mauern umgeben zur Sicherung des Privatbereichs, wie
wir heute sagen würden. Nebenbei erfüllten diese Zäune auch noch einen praktischen
Zweck: Sie hielten das im Dorf umherlaufende Vieh und Geflügel fern.

Das Prinzip "do ut des" - ich gebe, damit du gibst - bestimmte das Verhältnis
zwischen Herrschaft und Untertanen: die Bauern mußten bei Übernahme eines
herrschaftlichen Hofes in die Hand versprechen, ihn zu bebauen, die Äcker mit
Dung zu bessern und ihn instand zu halten. Egenolph wiederum, der von den
Dorfbewohnern als "Vater einer armen Gemeinde" angesehen wurde, hatte in
Notfällen sich ihrer anzunehmen, beispielsweise wenn sie seine Hilfe benötigten
bei der Auseinandersetzung mit dem Abt von St. Trudpert wegen der Holzhauens-
gerechtigkeit oder wenn sie bei schlechter Ernte ihren Zehntverpflichtungen nicht

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