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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 121
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0123
Mit der Unterwerfung der Alamannen durch die aus dem Norden zunächst bis zur
Oos bei Baden-Baden vorgedrungenen Franken traten neue Strukturen ein. die auch
den Weinbau beeinträchtigt haben. Die Franken traten zum Christentum über. Erste
christliche Zentren entstanden möglicherweise bereits im 6. und 7. Jh.. mit Sicherheit
urkundlich belegbar sind im 8. Jh. sieben kirchliche Bauten im Raum der Markgrafschaft
. Mit den Kirchen und ganz besonders mit der Entstehung der Klöster und
Abteien wird der Weinbau urkundlich. So stammen die ersten Nachweise über
Weinbau in der Markgrafschaft aus dem Urkundenbuch des Klosters St. Gallen im
späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh.. die als die ersten in Baden, wenn nicht sogar in
Deutschland gelten.

Mit Karl dem Großen (768 - 814) trat eine deutliche Flächenausdehnung des
Weinbaues insgesamt ein. zumal der Weinzehnte eine wichtige Einnahmequelle
sowohl für den Adel als auch für die hohe Geistlichkeit darstellte. Der Weinbau w urde
unter anderem auch deshalb nun bewußter betrieben, aber auch durch Vorschriften
reglementiert und fachlich gefördert.

In der Markgrafschaft wurden neben St. Gallen weitere Klöster mit Rebbesitz
urkundlich beschenkt: sehr früh schon das Kloster Lorsch, später die Klöster
St. Blasien. Beuron. St. Ulrich. St. Trudpert. St. Peter und St. Georgen im Schw arz-
wald. aber auch das Kloster in Säckingen und das Kloster Tennenbach, daneben auch
die Propstei in Krozingen und das Hochstift in Basel.

Die frühe, umfangreiche Dokumentierung des Weinbaues von der Oberen bis zur
Unteren Markgrafschaft in Siedlungen mit vorwiegend alamannischen und fränkischen
Namen auf - ingen und -heim lassen aber vermuten, daß hier bereits ältere
Rebbestände anzutreffen waren.

Die Zunahme der Rebflächen im Besitz der Klöster und die Entstehung von festen
dörflichen Strukturen führte zur Übertragung der Reben-Bew irtschaftung an Winzer
gegen Abgabe eines festgelegten Ertraganteiles, der zunächst an das Kloster direkt
abzuführen war und später überw iegend in den örtlichen Zehntkeller eingelagert
wurde.

Die älteste deutsche Rebordnung, die sehr genau beschreibt, welche Aufgaben und
Arbeiten der Winzer in den Klosterreben zu erfüllen und zu tätigen hatte, stammt aus
Bellingen, dem früheren Bellikon. und geht auf den Anfang des 12. Jahrhunderts
zurück. Im einzelnen heißt es dort:

..Jeder (Bauer, welcher Klosterreben besitzt) soll jährlich auf sein Mannwerk
Reben sieben Wagen Mist führen, dann die Reben schneiden und binden, zweimal den
Boden hacken und. wo es nötig ist. die Reben durch Einlegen oder auf andere Weise
vermehren, den Weingarten umzäunen oder bewachen sow ie Rebpfähle herbeischaffen
. WTenn die Trauben herangew achsen sind, soll er die Reben säubern und auf seine
Kosten einen Wächter bestellen. Wer an Ostern die Reben nicht geschnitten und
gehackt hat. verfällt in Strafe, ebenso wer an Johanni nicht zum zweiten Mal gehackt
und aufgebunden hat. Wenn die Zeit der Lese gekommen ist, so soll er seine Gehilfen
mit den nötisen Geschirren versehen und natürlich auch mit Imbiß. Getränke und
Lohn. Nach der Lese und Kelterung ist der Most in den Klosterkeller zu legen, w obei

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