http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0149
eine kirchliche Einrichtung in der Regel höher geachtet als eine weltliche, d.h. die
Gefahr, daß sich Unberufene daran vergreifen, war relativ geringer als bei weltlichem
Gut. Außerdem war man sich wohl der Tatsache stets bewußt, daß einer kirchlichen
Einrichtung in der Regel ein längeres Leben als einer weltlichen beschieden ist. da die
weltlichen Angelegenheiten mit dem Wechsel der Dynasten und Geschlechter
jeweils großen Veränderungen unterzogen waren, im Gegensatz zu den kirchlichen,
die. einmal eingerichtet, meist über Jahrhunderte unverändert blieben. Dazu kam
noch das religiöse Moment, daß ein Adelsgeschlecht haben wollte, daß an seinem und
seiner Vorfahren Grab Messe gelesen und gebetet werde, und. um dies zu gewährleisten
, konnte man dem Kloster eine Stiftung machen und damit die gewünschten
Bedingungen verknüpfen. Alle diese Gründe haben zweifellos dazu beigetragen, daß
eine Adelsfamilie stets bestrebt war. ein Kloster in ihrem Herrschaftsbereich zu haben
und als seine Grablege einzurichten.
Diese Funktion erfüllte das Kloster Sitzenkirch für die Herrschaft Sausenberg.
Nachdem die Markgrafen 1232 die Gegend von Sausenberg vom Kloster St. Blasien
erw orben und hier die Burg Sausenburg errichtet hatten, betrachteten sie das in ihrem
Gebiet gelegene Kloster Sitzenkirch als ihre Grablege.
Abb. 7: Sitzenkirch. Wohl 1125 als Frauenkloster gegründet, bald danach an St. Blasien gestiftet.
Grabstätte mehrerer Mitglieder der markgräflichen Familie. Eine der wenigen romanischen Kirchen
im Markgräflerland.
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