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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 162
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0164
Im 13. Jh. besaßen die Herren von Osenberg den Kirchensatz in Inzlingen. 1228
übergaben die Edlen Bernhard und Rudolf de Usinberc die Kirche von Inzlingen mit
allen Hörigen und Gütern dem Zisterzienserkloster Wettingen (im heutigen Aargau).
Es handelt sich um die erste urkundliche Erwähnung Inzlingens. doch eine Kirche
bestand damals schon.

1245 gab der Bischof von Basel die obere Burg zu Birseck Rudolf Rieh zu Lehen.
Dieser nahm sie zu seinem Herrensitz und nannte sie Reichenstein, was den Familiennamen
Reich von Reichenstein begründete. Das Patronat über die Inzlinser Kirche
übergab das Kloster Wettingen bereits 1248 an das Kloster St. Blasien. - 1350 w urde
die Kirche von Inzlingen sogar dem Kloster St. Blasien inkorporiert.

Die Oberhoheit über Inzlingen lag bei den Herren von Rötteln bzw. ihren Nachfolgern
, den Markgrafen von Hachberg-Sausenberg.

Mit dem Ort Inzlingen sind die Herren Reich von Reichenstein seit 1394 verbunden
: zu diesem Zeitpunkt wurde unter Markgraf Rudolf von Hachberg-Sausenberg
die hohe Gerichtsbarkeit über den Ort Inzlingen als Lehen an Jakob Reich von
Reichenstein übertragen.

Dies ist der entscheidende Punkt, an dem Inzlingen im Grunde aus dem Verbund
des Markgräflerlandes entlassen und praktisch zum Eigenbesitz der Herren Reich von
Reichenstein geworden ist. Und lediglich die (weitergehende) theoretische Tatsache,
daß es sich dabei um ein Lehen handelte und die Lehensgeber die Markgrafen blieben,
führte dazu, daß Inzlingen nicht zur Eidgenossenschaft kam. sondern selbständig
blieb und im 19. Jh. Baden zugeschlagen wurde.

Heinrich von Reichenstein, dem die hohe Gerichtsbarkeit in Inzlingen von den
Markgrafen als Lehen übertragen worden war. starb 1403 und wurde im Basler
Münster beigesetzt.

1405 folgten Verhandlungen über die Weiterbelehnung der Herren von Reichenstein
mit Inzlingen. 1429 erhielt auch Heinrich von Reichenstein die hohe Gerichtsbarkeit
in Inzlingen als Lehen übertragen. - Aus Inzlingen stammte der in Bern tätige
Professor Franz Kolb (1465-1535).

1511 ist das Wasserschloß Inzlingen. das damals also bereits bestanden haben muß.
im Besitz des Hans von Rineck. der es an Dr. Peter Wölfflin verkaufte, den
„...hochgelehrten Doktor der sieben freien Künste und der Arznei"20' in Basel. Dieser
war vermählt mit Anna von Reichenstein. Nur drei Jahre behielt der Gelehrte das
Schloß, 1514 verkaufte er es w ieder für 1900 rheinische Gulden.

Durch den Besitzerwechsel hat sich jedoch offensichtlich an der Innehaltung der hohen
Gerichtsbarkeit durch die Herren von Reichenstein (hier Max von Reichenstein) nichts
geändert. Verschiedene Lehensbriefe zwischen 1528 und 1767 bestätigen den Lehensbesitz
Inzlingen in der Hand der Herren Reich von Reichenstein. 1530 nannte sich Jakob
Reich von Reichenstein ..Beherrscher des Dorfes Inzlingen": ihm muß auch das
Wasserschloß gehört haben. 1533 erkannte Markgraf Ernst von Baden Inzlingen als
Erblehen der Familie Reich von Reichenstein an. Dies ist ein ganz wesentlicher Vorgang,
da er bestätigt, daß Inzlingen unbeschadet der Tatsache, daß die Markgrafen die
Lehensgeber sind, für dauernd im Besitz der Herren Reich von Reichenstein verbleibt.

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