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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 313
(PDF, 60 MB)
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nicht, daß modische Einflüsse keinen Eingang in die Tracht fanden - das würde schon
dem Wesen der Frau und ihrem Schmuckbedürfnis nicht entsprechen! An der
Entwicklung der Markgräfler Kopfbedeckung wird dies noch zu zeigen sein.

Am Anfang der Kleiden orschriften und -gewohnheiten standen die Kleiderordnungen
, die vor allem im 16. und 17. Jahrhundert für jede größere Stadt erlassen
wurden4'. Was wurde darin nicht alles vorgeschrieben, nur wenig erlaubt und viel
verboten! Hintergund der detaillierten Anweisungen bildet die Ständegesellschaft, in
der alles seine „Ordnung" haben mußte. Ein Bauer hatte sich ebenso seinem Stand
entsprechend zu kleiden wie ein Ratsherr. Der Landmann durfte 1498 nur Tuch für
seine Kleidung kaufen, das nicht mehr als einen halben Gulden pro Elle kostete, der
Handwerker konnte schon dreiviertel Gulden dafür ausgeben 5). Vom Ratsherrn
erwartete man dagegen eine vornehmere Kleidung, hatte er doch die Stadt geziemend
zu vertreten. Da griff man schon einmal tiefer in den Stadtsäckel, um den nach Wien
entsandten Ratsherrn mit einem der Reputation der Stadt entsprechenden Mantel,
damals einem teuren Kleidungsstück, versehen zu können! Bei Übertretung der
Ordnung wurde ein Strafgeld fällig. Trotzdem gab es Situationen, wo der Rat ein
Einsehen hatte, zum Beispiel wenn sich junge Mädchen aus dem Volke mit den ihnen
verbotenen Bäusch. einem Kopfputz, schmückten, da sie billich nun mehr trachten,
an den Mann zue kommen6'!

Schnell konnte ein Bauer aus dem Wiesental in Versuchung geraten und für sich
selbst so vornehme Kleidung wünschen, wenn er in der Stadt die Ratsherren sah ':

Un erst der Staat am Lüh'.
Me cha 's nit seh vor Chüb

Von den einfachen Handwerkern und den Bauern wollte man jeglichen Luxus und
jede unnötige Ausgabe fernhalten, die sie zur Verschwendung verführen könnte. Das
hätte den Ruin der ohnehin reichlich mit Kindern und wenig Brot gesegneten
Familien bedeutet. In diesem Sinne sollten auch die Tauf- und Hochzeitsordnungen
den Aufwand einschränken. Den Adligen machte man dagegen keine Vorschriften -
sie wüßten auch so. was sich sehöre, meinte die Obriskeit! Hinter all den Vorschriften
stand also die Vorstellung vom geziemenden, dem Stand entsprechenden Verhalten.

Kleidung in Inventaren

Ob der Rock nun blau-, braun-, schwarz- oder rotfarben war. trug weder zur
Unterscheidung der jeweiligen (katholischen oder evangelischen) Herrschaft bei
noch zur Kennzeichnung der einzelnen Regionen des südlichen Oberrheins. Man
erkannte die höheren Stände an den kostbaren Stoffen, dem reichen Spitzenbesatz,
dem wertvollen Schmuck, aber die einzelnen Kleidungsstücke kommen in Inventuren
sowohl von Armen als auch von Reichen vor und werden oft nicht detailliert
beschrieben. Daher kann man trotz der reichlich vorhandenen Vermögensaufnahmen
nicht so einfach den Beginn einer speziellen Kleidung oder deren Wandel feststellen.
Rock und Fürtuch (Schürze). Hemd und Umhang. Strümpfe und Schuhe bildeten die

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