Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
56.1994, Heft 2.1994
Seite: 320
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0322
Wie gfall i'ch in mym Sunntiggwand?
's chunnt fadeneu uus Schniiders Hand.

Man ließ also die Kleidung herstellen, leistete sich am Sonntag ein seidenes Tuch
statt eines baumwollenen und griff zu einer seidenen Schürze. Wohlgemerkt nur an
Sonn- und Feiertagen! Werktags begnügte man sich mit ärmellosen Kleidern und
Kopftuch, denn die andere Kleidung war viel zu kostspielig. Nicht mehr der Stand des
Trägers oder der Trägerin war nunmehr für die aufwendigere und teurere Kleidung
entscheidend, sondern der Geldbeutel. Soziale Unterschiede wurden andererseits
durch die gemeinsame Tracht weitgehend überspielt. Diese sich langsam herauskristallisierende
- regional und konfessionell unterschiedliche - Volkstracht schuf
außerdem eine gemeinsame Identität.

Die abgesehen von Zeitverzögerungen quasi gleichlaufende Entwicklung der
Kleidung von Bürgern und Bauern trennte sich durch die sozialen Umwälzungen der
Französischen Revolution. Hatte die französische Mode beim Adel und bei den
Honoratioren schon vorher Eingang gefunden, so ist sie 1793 den Bürgern Straßburgs
regelrecht aufgezwungen worden. Sie wurden aufgefordert, die deutsche Tracht
abzulegen, denn ihre Herzen seien nunmehr französisch gesonnen ...4f\ Die goldenen
Hauben verschwanden daraufhin für immer vom linksrheinischen Gebiet, gingen
jedoch jenseits des Rheins, im Kinzigtal. in die bäuerliche Kultur ein41'. Auch viele
bürgerliche Sitten und Bräuche w urden auf diese Art und Weise von den traditions-
orientierten Bauern aufgenommen. Modische Gesichtspunkte spielten dabei keine so
große Rolle wie in der Stadt, man bemühte sich im Gegenteil, durch relativ einheitliche
, traditionelle Kleidung ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln. Veränderungen
gab es ohnehin genug, denn seit 1806 gehörten die Markgräfler zum
Großherzogtum Baden, hatten allerdings „ihren" Markgrafen als Großherzog behalten
dürfen. Es gab kein Heiliges Römisches Reich mehr und kein Vorderösterreich,
keine Markgrafschaft und keinen Vogt. Kleiderordnungen gehörten nun der Vergangenheit
an - die (Volks)Tracht hätte sich nun frei entwickeln können, wenn sie nicht
gegenüber dem Neuen, der modischen Kleidung, etwas grundsätzlich anderes darstellte
, etwas, das in der Tradition früherer Epochen verhaftet blieb und Kennzeichen
einstiger Kleidungsgestaltung ... beibehielt42*.

Im Gefolge der Französischen Revolution differenziert sich also die Kleidung in
zwei Richtungen: zur modischen Kleidung und zur National- oder Landestracht, die
sich an der Tradition früherer Epochen orientierte43'. Die liberalen Strömungen taten
ein übriges, um die Städter von trachtenähnlicher Kleidung abzubringen, während
sich nun die bäuerliche Kleidung zur eigentlichen Volkstracht entwickelte441.

Die einzelnen Entwicklungsstufen der Markgräfler Tracht

Wie bereits erwähnt wurde, stammen die uns bekannten Nachrichten über eine im
Markgräflerland getragene Tracht aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, wie aus der
Wallbrunn-Ordnung von 1764 hervorgeht. Durch den Stich von S. Graenicher

320


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1994-02/0322