Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 24
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0026
Konkurrenz durch die zweite Wirtschaft im Dorf

Die Anfänge einer zweiten Wirtschaft im Dorf reichen ins 18.Jh. zurück. Hans
Thomas Kiefer aus Aitern hatte 1713 nach Utzenfeld eingeheiratet, gelangte rasch
zu Ansehen und wurde sogar 1742/43 Geschworener (Gemeindeoberhaupt). Vielleicht
hatte er schon das Zapfenrecht erworben. Bei den Ausgaben des Ammanns
Sebastian Lais steht nämlich 1771: "Item dem Hanß Tlioma Kueffer zu Utzenfeld
für Wein, so mein Geschwey (Schwiegermutter) seligen in der Krankheit gebraucht
hat, 11 Batzen." Im nämlichen Jahr ehelichte Martin Eiche aus Oberhep-
schingen Kiefers Tochter Maria. Auch er genoß hohes Ansehen, war 1782/83
sogar Geschworener des Dorfes. 1791 verkaufte er 64-jährig seinen Anteil am
Haus und den Liegenschaften, ein Leibgeding ausgenommen, an seinen Sohn
Hans Georg Eiche, der mit Maria Lais aus Hof einen eigenen Hausstand begründete
. Erst das Totenregister meldet 1811, daß der verstorbene Martin Eiche nicht
nur Bauer, sondern auch Wirt gewesen war. Diesen Beruf hatte er wohl schon in
seinen mittleren Jahren, vermutlich seit dem Tod des Schwiegervaters 1760, ausgeübt
. Von 1811 an wird Johann Georg Eiche, der Sohn, als Bauer und Wirt
bezeichnet, der jetzt erst das volle Recht am väterlichen Haus antreten konnte. Der
Name "Zum Maien" oder "Zum grünen Maienbaum" erinnerte daran, daß es sich
anfangs nur um eine periodisch offene Strauß- bzw. Buschwirtschaft handelte, die
eben nur das Schankrecht besaß.

Utzenfeld und die politische Gemeinde der Talvogtei Schönau

Wie jede Ortschaft des Tales Schönau war Utzenfeld an der Gestaltung des
öffentlichen Lebens der Vogtei mitbeteiligt. Dies galt auch für die Vogts wähl,
doch mit der Einschränkung, daß aus praktischen Gründen die Person des Vogtes
im zentralen Schönau seßhaft zu sein pflegte. Bei den für Entscheidungen wichtigen
zwölf Räten hatte sich das Recht herausgebildet, die Hälfte aus den Dörfern
der Vogtei zu wählen. Die Räte wurden auch als Mitglieder des Vogteigerichts
vereidigt und hießen deswegen im 18.Jh. meist Geschworene. Ihre Stellung entsprach
in Utzenfeld wie in den anderen größeren Dörfern der Vogtei praktisch der
eines Ortsvogtes.

Ein weiteres Element der Willensbildung war die Gemeinde. Zum einen war das
die Gesamtgemeinde der Männer der Talvogtei. die bei wesentlichen Fragen von
Vogt und Rat angerufen wurde und die Wahl von Vogt und Rat - in späterer Zeit
alle zwei Jahre - vornahm. Zum andern traten die einzelnen Ortsgemeinden, so
auch die "Gemeind ze Utzenfeld", getrennt zusammen, wenn Fragen anstanden,
die gemeinsames Handeln auf örtlicher Ebene erforderten, etwa die Mattenwässerung
, der Äckerich (Eichelmast der Schweine), die Weidfelder. Wegerechte, das
Hauen von Bauholz usf. Auch im Streit mit Nachbarn über Banngrenzen oder um
eine ausgewogene Nutzung gemeinsamer Weiden und Waldungen trat die Ortsge-

24


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0026