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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 134
(PDF, 34 MB)
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Unwürdige Zustände im Visumwesen

Eine Eingabe des Schweizerischen Fremdenverkehrsverbandes an den Bundesrat

(Sr.) Wer heule ins Ausland reisen will, sei
es cus geschäftlichen Gründen oder aber, weil
er das begreifliche bedurtrus hat, nach sechs
langen Jahren der knegsbedingten Abschnü-
rung von der uonqer. Welt, sich im Ausland
eiwos umzusehen und für uns sicher nur vdi-
teühafte Veroleiche zu ziehen, der erlebt seine
blauen V/.kP.der. Es beginnt schon bei der Ausstellung
eines Fasses, wofür gewisse Kantone,
wie z 3. Zürich, eine nicht gerade Publikums-
ireundiiche Praxis mit lanyeren Wariefrisier.
und übersetzten Gebühren entwickelt haben
Nach diesem Vorspiel beginnt das kämpftet-
che Spiessrutenlaufen um das Visum jenes
Staates, in den die Reise führen soll — ganz
abgesehen von den enormen Schwierigkeiten,
die überwunden werden müssen, um in eine»
üsr besetzten Nachbarländer im Osten 'xler
Nomen gelangen zu können. Wer je schon vor
den ausländischen Konsulaten Schlange ge-
standen hat und sich weidlich über den komplizierten
Formalismus, die langen Wartefri-
slen und hohen Gebühren geäcert hat, der hat
für das Schimpfen vieler über der ausländischen
Militär- ur.d Zivilbürokratismus inniges
Verständnis.

Dabe. dürfen wir Schweizer aber nicht vergessen
, das-! auch die Ausländer, die in die
Schweiz einreisen wollen, sei es zu geschäftlichen
octr persönlichen Zwecken, ebenfalls
ein schweizerisches Einreisevisum benötigen.
Besonders stessene wird dies im Verkehr mit
unseren französischen Nachbarn empfunden;
aber auch aus England, Amerika und zahlreichen
anderen Staaten kommen immer wieder
begründete Klagen über diesen alten, kriegsbedingten
Zopf. Ncchriem um M:tte Juli herum
das Bundeshaus die Resultate schweizerisch
-französischer Verhandlungen bekanntgab
und mit einer reichlich schwachen Be-
gr-rcang erklärte, eine Aufhebung des Vi-
surnsxwanges komme vorlaufig nicht in Frage
, hat der Schweizerische Fremdenverkeixs-
Verband am 24. Juli an den Bundesrat eine
wohldokumentierte Eingabe gerichtet, in der
die Aufhebung des Visurnszwances gefordert
wird. Wir zitieren aus dieser Eingabe die roi-
genden illustrativen Abschnitte:..,

E - /ig dt« Aufhebung des Visuaazwanges Ist
geeignet, der Cctebr einer daraus erwachsen
Ctn Diskriminierung unseres Landes im Beise-
verkehr zu ileotrs.

3. Wir glauben zo wissen, die Beibehaltung des
Visumzwanges we'de ur.tei andere» dami* begründet
. s;e sei geeignet. unserem Lance u n e r -
wünsch te Elemente fernzuhalten und s-r
gewissem-asser a!s Bremse tu wirken Eigene Anschauung
und vorliecande Be-ichte lassen auf
das Gegenteil schkessen Die sozusarjer aut<>
matisebe Visumerteilung bietet nicht die aer'nqste
C-wÄhr für eine Ausschaltung solcher Elenenir
Viel schwerer wiegt aber, dass manche, die »rwr
Land aufsuchen mochten und als unsere Gas»*
willkommen wirer., sich der mühsamen Prozedur'
4er Visuroerteilung nicht zu unterziehen gene/nt
sind oder rieh: kommen können, weil das überlastete
Personal unserer Anstandvertrc-tungen ih:
Cesvcfa nicht zer Zeit erledigt.

Ebenso scheint es uns rieht s: ich haltig, die Gefahr
einer Uehcrsehwerr.mung unseres Arbeitsmark
*es mit unerwünschten ausländischen Arbeitskräften
als Grund für die Beibehaltung des
Vistnnzwanges ins Feld zu fuhren. Dies vor allem
deshalb, weil im Verrkehr mit den Ländern, denen
gegenüber wir eine Aufhebung des Visnirzwan-
ges beantragen, eine derartige Gefahr kaum he-
sleht. da *ie selbst unter Mangel an Arbeitskräften
leiden und denjenigen die Ausfolqunq eine*
Passes verweigern würden, die sich auf die Arbeitssuche
nach det Schweiz begeben wollten.

4. Wir haben schon in cnsern eingangs erwähnten
Einnähen an den Gesamibundesrat vom 13.2.43
und 9.K.45 zum Ausdruck gebracht und verreten
nach wie vor die Auffassung, dass w;r der Auf-
rechterhaltung des Visumzwances au* Rezirrczl-
lätsgründer nicht beipflichten können. Vielmehr
sind wir dei Meinung, dais

es m der Schweiz liegt die Tore nach aussen
asOolichst wert tu öffnen und dadurch ihren
Willen zur Wiederherstellung der Internationale
* Frelzuntnkelt. die eme ihrer vornehmsten
Missionen In der Herheiföfcrunq Her Völkerverständigung
; bildet auf die denkbar elndrucfc-
vollste Weise darzutun.
Sie hat — wir wiederholen es auch hier — allen
Anlass. dann nicht hinter Ländern wie Frankreirh.
Belgien und Ho'land zurückzustehen, die auf den
Visumiwang im gegenseiugen Verkehr verzichteten
.

Abb. 2: "Unwürdige Zustande im Visumw esen" - Basler Volksblatt. Samstag. 10. August 1946

in Hermann-Hesse-Manier, dessen "heimatloser Steppenwolf' als "einsamer Hasser
der kleinbürgerlichen Welt" über die "bürgerlichen, gebürsteten, sauberen Treppen
eines hochanständigen Dreifamilienhauses"51 in seine Klause in Basel zurückkehrte.

Grenz-Erfahrungen in umgekehrter Richtung machte in der Nachkriegszeit der
1891 in Basel geborene Historiker. Schriftsteller und Diplomat Carl Jacob Burck-
hardt, dem Kaschnitz im August 1946 in Basel begegnete. In einem Brief aus Paris
schrieb er an seinen Freund Max Rychner im Oktober 1946: "Nun bin ich zwei Tage
in Deutschland gewesen, zum ersten Mal seit der Besetzung und zwar (...) in Baden-
Baden (...). Ich wusste, dass es mich hart ankommen würde, aber es war viel ärger als

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