Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 1.1995
Seite: 161
(PDF, 34 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0163
Frantzosen solcher uns gegeben wird" (Allemagne. allemand. d. Verf.). So ganz
einheitlich ist die Schreibweise im 17./18. Jahrhundert mit dem Doppel-1 nicht; ein
etwas obskures Buch über "Gottes-und Goetzendienst" berichtet über einen Herkules
Alemannus, "wo ihme ein Hayn und Berg gewiedmet und geopfert wurde", und
von "Alemannen die fremde und einheimische Goetter hatten".

Zu den ältesten Zeugnissen der Schreibweise "allemannisch" gehört die "Lex
Allamannorum". das Gesetz der Allemannen. Das Faksimile der Wandalgarius
Handschrift (Cod. Sangallensis 731) ist 1993 - und zwar genau 1200 Jahre nach
deren Fertigstellung am l. November 793 zur Zeit Karls des Großen - erschienen.
Die Handschrift gehört seit Jahrhunderten zu den Schätzen der Stiftsbibliothek St.
Gallen, "einem traditionellen Kulturzentrum Alemanniens". In diesem lateinisch
verfaßten Gesetzeswerk (der "Sachsenspiegel" in deutscher Sprache erschien 450
Jahre später) des Bundes der Allemannen, einem Stammesrecht, herrscht die
Doppel-l-Schreibweise vor.

In der Handschrift des Wandalgar heißt es: "In christi nomine incipit textus lex
Allamannorum qui temporibus lanfrido filio godofrido renovata est. Incipit textus
eiusdem. Convenit enim maioribus nato populo allamannorum una cum duci eorum
lanfrido ..." "In Christi Namen beginnt der Text des Gesetzes der Allemannen, das
zu Zeiten Lantfrids. des Sohnes Godofrids. erneuert worden ist. Es beginnt nun der
Text desselben. Es einigten sich nämlich die Großen aus dem Volke der Allemannen
zusammen mit ihrem Herzog Lantfrid ..." Sie endet mit der Formel:

"Explicit Lex Alamannorum. "Ende des Gesetzes der Alemannen
Deo gratias. Amen." Gott sei Dank. Amen"

"Dieses Buch wurde abgeschlossen am 1. November im 26. Regierungsjahr
unseres Herrn und König Karl. O Gott und Herr. Du Mensch, der du dieses Buch liest
oder diese Seite, bete für Wandalgar den Schreiber, weil ich allzu sündig bin.
Wandalgarius".

Soweit die Fakten eigener Erkenntnis und nun Ergebnisse und vor allem Dank an
die Persönlichkeiten und Institutionen, die der Verfasser um Rat gefragt hat.
Dr. Erhard Richter vom "Geschichtsverein Markgräflerland" antwortet mit dem
Hinweis, daß Hebel vielleicht deshalb "allemannisch" geschrieben habe, weil der
Name "Alamannen" einst alle Mannen des aus mehreren Völkern bestehenden
suebischen Bundes bezeichnete, die im 3. Jahrhundert von ihren Sitzen an der Elbe
aufbrachen und sich hinter dem römischen Limes versammelten.

Das Generallandesarchiv Karlsruhe verwies auf das Badische Wörterbuch, bearb.
von Ernst Ochs 1925 ff. Stichwort: "alemannisch .... seit 1803 durch Hebels
Alemannische Gedichte (falsch zitiert, d. Verf.) als sprachlicher Begriff aufkommend
". Hinweis auf Hansjakob und Burtes "Madlee" "e rächten Alimann". Auch der
"Reblandbot" verzeih "Uf guet Alemannisch". In der Zwischenzeit hat der Verfasser
zu diesem Sprachpfleger (Dr. Rüdiger Hoffmann) guten Kontakt. Auch der "Kleine
Dialektatlas" aus Themen zur Landeskunde berichtet und belegt Alemannisches und
Schwäbisches aus Baden-Württemberg; die Autoren Hubert Klausmann. Konrad
Kunze und Renate Schrambke haben sich um diesen Band verdient gemacht. Auch

161


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1995-01/0163