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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
57.1995, Heft 2.1995
Seite: 148
(PDF, 32 MB)
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8) In Baden-Württemberg und zwei weiteren Bundesländern gibt es das sogenannte Schatzregal (§ 23
DSchG-BW). ein Landesgesetz, das für viele im Gegensatz zum BGB steht und es staatlichen
Stellen ermöglicht. Funde von wissenschaftlicher Bedeutung ohne angemessene Entschädigung zu
vereinnahmen.

Die seltenen Fälle, in welchen in diesen drei Bundesländern Schatzfunde gemeldet wurden, fanden
in der Presse ein gewaltiges Echo, so daß jeder, der die Überschriften der Zeitungen lesen kann.
Bescheid weiß, daß der Handwerker, der den Marbacher Schatz fand und meldete, mit 10.000.00 DM
abgefunden wurde, obwohl er ohne große Mühe bei seinem Verkauf an den Münzhandel etwa eine
Million DM dafür hätte erzielen können.

9) Siehe auch Artikel 109 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).

10) Von der Meldepflicht sind nur Fundobjekte befreit, an denen kein öffentliches Interesse besteht. Ob
aber ein öffentliches Interesse aus w issenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen
Gründen besteht, kann im Regelfall sicherlich nur ein Archäologe entscheiden.

Verwendete Literatur
Lexikon der Antike, herausgegeben von Johannes Irmscher. Leipzig 1990.

Alfred Heil: Johann Joachim Winckelmann, in: Die Großen - Leben und Leistung der sechshundert
bedeutendsten Persönlichkeiten unserer Welt, herausgegeben v on Kurt Fassmann, Band VI/2. Seite 596
bis 617, Zürich 1977.

Abbildungsverzeichnis

Johann Joachim Winckelmann (1717-1768). Begründer der Klassischen Archäologie als Wissenschaft,
nach einem Stahlstich von Carl Mayer. Der Abdruck des Fotos erfolgt mit freundlicher Genehmigung des
Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg vom 11. August 1994, Sign. Allg. 9 - 26.

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